Patentanwaltsfachangestellte/r

Ausbildung und Schule

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sollten Sie die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzen, kann die Ausbildung zu Beginn, auf Antrag bei der Patentanwaltskammer, auf zwei Jahre verkürzt werden.

Die Auszubildenden werden im ersten Ausbildungsjahr (bei dreijähriger Ausbildung) gemeinsam mit den Rechtsanwaltsfachangestellten beschult.

Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr, bzw. bei verkürzter Ausbildung im ersten und zweiten Ausbildungsjahr, besuchen die Auszubildenden die Klasse für Patentanwaltsfachangestellte bei uns an der KSN.

Prüfungen

Die Zwischenprüfung findet nach ca. 12 Monaten Ausbildungszeit statt.

Die Ausbildung endet mit Bestehen und Bekanntgabe des Bestehens der Abschlussprüfung durch die Patentanwaltskammer.