8- bzw. 24-Monatsakten des DPMA

Getzlaff

Schreiber
Ich habe da mal eine Frage: Wir erhielten den Hinweis vom Amt, nachdem wir angefragt haben, wann mit dem nächsten Bescheid gerechnet werden kann, dass es sich bei der betreffenden Akte um eine sogenannte "24-Monats-Akte" handele und daher noch was dauern könne. Da das DPMA ja leider immer unterbesetzt ist und man dementsprechend nie jemanden erreicht, und falls doch, weiß der-/diejenige überhaupt nicht, worum es geht , ("hab ich ja noch nie gehört!" ), habe ich gedacht, vielleicht kann mir hier ja jemand sagen, was damit gemeint ist. LG
 
[quote:Getzlaff]Ich habe da mal eine Frage: Wir erhielten den Hinweis vom Amt, nachdem wir angefragt haben, wann mit dem nächsten Bescheid gerechnet werden kann, dass es sich bei der betreffenden Akte um eine sogenannte "24-Monats-Akte" handele und daher noch was dauern könne. Da das DPMA ja leider immer unterbesetzt ist und man dementsprechend nie jemanden erreicht, und falls doch, weiß der-/diejenige überhaupt nicht, worum es geht , ("hab ich ja noch nie gehört!" ), habe ich gedacht, vielleicht kann mir hier ja jemand sagen, was damit gemeint ist. LGUnd noch was vergessen: Nach welchen Kriterien geht das Amt? Ab wann ist es eine 24-Monats- bzw. eine 8-Monats-Akte?
 
Mh, wenn ich das richtig verstehe, dann wartet ihr auf einen "nächsten" Bescheid, d.h. ihr habt den ersten Bescheid schon erhalten, oder??Vielleicht bezieht sich dann die Sache mit den 8- und 24-Monatsakten darauf...Das Amt ist ja nur beim ersten Bescheid angehalten, sofern frühzeitig Prüfungsantrag gestellt wurde, den Bescheid so rechtzeitig fertigzustellen, dass er dem Anmelder vier Monate vor Ablauf des Priojahres (12 Monate [Prio] - 4 Monate = 8 Monate) zugestellt werden kann, um dem Anmelder eine Hilfestellung für eventuelle Nachanmeldungen zu geben.Weitere Bescheid werden dann wahrscheinlich unter Berücksichtigung verschiedenster Gesichtspunkte bearbeitet. Und vielleicht gibt es für die Beschlussausgabe eine interne Vorgabe von 24 Monaten (nur eine Vermutung).Quelle für meine Ausführung zum zweiten Absatz sind i.Ü. die Prüfungsrichtlinien des DPMA
 
Okay, alles klar. Das haben wir uns auch schon gedacht/haben wir auch gefunden. Wollte nur ne Bestätigung. Danke schön!!!
 
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