Ich brauche dringend eure Hilfe, mein Chef möchte, dass ich morgen einen Vortrag halte, da wir Probleme bzgl. einer IR-Markenanmeldung haben und ich blicke bisher absolut nicht durch.Also: wir haben eine deutsche eingetragene Basismarke, nun soll eine IR folgen in Ländern, die sowohl A&P Mitglied sind wie auch nur P. Ginge man also von den Ländern der bevorstehenden IR-Markenanmeldung aus, so wäre Formular MM3 anzuwenden.Nun kommt das Problem: der Anmelder sitzt nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz. Gehe ich also vom Ursprungsland des Anmelders aus, so wäre hierfür MMA anwendbar. Zudem: was ist dann mit unseren deutschen Basismarke? Können wir die überhaupt beanspruchen dann?DPMA hat vor einiger Zeit gesagt, wir sollten den deutschen Lizenznehmer eintragen, dann ginge das.Mein Chef will jetzt allerdings die rechtlichen Grundlagen dafür und es genau geklärt haben, sprich ich brauche die Artikel wo steht was ich jetzt anwenden muss, also muss ich vom Ursprungsland des Anmelders ausgehn in dem Fall (was is dann mit der deutschen?), wende ich also MMA an oder PMMA? Und wie sehen die Bestimmungen aus bzgl. des Falles Anmelder in der Schweiz, deutsche Basismarke, evtl. Lizenznehmer angeben????Danke für eure Hilfe, ich hab sie nötig.......