Japan Wiedereinsetzung?

Tiffi

Schreiber
Ich habe neulich durch Zufall in einer meiner Akten festgestellt, dass von den japanischen Vertretern überhaupt keine Rechnungsstellung bzw. Bestätigung an uns erfolgt ist, nachdem ich diese per Fax beauftragt hatte, die amtl. Erteilungs- und die rückständigen Jahresgebühren einzuzahlen. Das war im Oktober 2008! Es hätte doch schon längst die Urkunde da sein müssen! Auf kurze Nachfrage nach dem Status der Anmeldung bei den Vertretern habe ich noch keine Antwort erhalten.Was kann ich jetzt am Besten machen??? Was ist, wenn das japanische Patent tot ist, weil der Vertreter nichts eingezahlt hat? Kann man denn auch in Japan eine Wiedereinsetzung machen lassen?Danke für eure Antwort.
 
Wenn Du es schriftlich hast, dass Du den Kollegen in Japan beauftragt hast und der Dir den Eingang dieses Auftrags auch schriftlich bestätigt hat, bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Dann muss er haften, falls ein Schutzrecht den Bach runter ist.Im Ausland mahlen die Mühlen manchmal etwas langsamer. Ich habe schon oft Verlängerungsurkunden ert nach einem oder anderthalb Jahren nach Fälligkeit zugeschickt bekommen.Aber hak doch bei den Kollegen mal nach!
 
Oben