Keine Erfinderbenennung beim DPMA eingereicht.. HILFE

**Steffi**

Schreiber
Keine Erfinderbenennung beim DPMA eingereicht.. HILFE

Hallo!Ich habe 2011 eine Patentanmeldung beim DPMA eingereicht, jedoch vergessen die Frist zur Erfinderbenennung zu notieren. Es kam vom DPMA nie ein Bescheid, dass die Anmeldung wegen Nichtnennung der Erfinder zurückgewiesen wird.Auf der Offenlegungsschrift steht lediglich "Erfinder wird später benannt werden".Was passiert nun? Was kann ich machen? Einfach Erfinder nachreichen?Ich möchte es nicht ganz uninformiert meinem Chef beibringen, kann aber leider zu diesem Thema rein gar nichts finden..
 
Re: Keine Erfinderbenennung beim DPMA eingereicht.. HILFE

Keine Panik. Wenn innerhalb von 15 Monaten die Erfinderbenennung nicht eingereicht wurde, muss das Amt laut Gesetz eine Mitteilung erlassen und eine endgültige Frist für die Einreichung setzen. Wenn diese gesetzte Frist allerdings nicht eingehalten wird, kann das Amt die Anmeldung zurückweisen - das ist der Tenor bereits geführter Diskussionen und von Erfahrungswerten.Ich hatte selbst mal Anmeldungen, wo erst kurz vor der Erteilung dem Amt auffiel, dass die Erfinderbenennung fehlte. Wir konnten sie noch nachreichen und es gab keine Probleme. Das Amt "pennt" in der Beziehung auch mal ganz gerne mit dem Erinnern (DPMA). Ich würde jetzt einfach die Erfinderbenennung einreichen und gut ist.Alle Angaben ohne Gewähr, is klar.
 
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