Laufzeitende Patent im Gegensatz zum Geschmacksmuster

brixis

Vielschreiber
Hallo,ich hätte eine Frage zum Laufzeitende der verschiedenen Schutzrechte, wir waren im Unterricht unterschiedlicher Meinung.Unsere Lehrerin meinte, das Laufzeitende eines Patents endet am gleichen Tag, 20 Jahre nach dem Anmeldetag (da lt. Gesetz die Laufzeit am nachfolgenden Tag des Anmeldetages beginnt).Beim Geschmacksmuster endet die Laufzeit 25 Jahre ab dem Anmeldetag, wobei der Anmeldetag selbst bereits der erste Tag der Laufzeit ist (lt. Gesetz 25 Jahre gerechnet ab dem Anmeldetag).Also als Beispiel: Anmeldetag für beide Schutzrechte: 30. März 2012.Laufzeitende Patent: 30. März 2032Laufzeitende Geschmacksmuster: 29. März 2037.Kann das jemand so bestätigen? Ist das korrekt so?Für die Praxis ist es ja eigentlich egal, aber für die Prüfung wäre eine exakte und vor allem korrekte Datumsbestimmung sinnvoll.Vielen Dank für eine Rückmeldung + GrüßeBrixis
 
Man man man, über was man sich so alles Gedanken machen kann Nein, ich denke, Ablauf ist in beiden Fällen dann am 30. Bei vielen Fristen, z. B. Beschwerde oder so sagt man auch "umgangssprachlich" Fristbeginn ab Zustellung. Dabei beginnt die Frist hierbei, wenn man es genau ausdrücken möchte, auch erst am nächsten Tag. Kannst es ja mal selbst versuchen und ausrechnen bei einer 2-Wochen Frist!
 
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