Nichtigkeitsverfahren EU-Marke

Piper78

Vielschreiber
Hallo, ich hab ma wieder ne doofe Frage:folgender Fall: EU-Marke von uns 1997 angemeldet und 1999 eingetragen. Ende 2003 Nichtigkeitsantrag durch DE-Marke, Ende 2004 Aussetzung des Verfahrens und kurze Zeit später willigt Antragsteller in Löschung der Basismarke ein, also Abschluß des Nichtigkeitsverfahrens.So, Kosten trägt gemäß Art.81(3) die Partei, welche Verfahren durch Antragsrücknahme beendet.Frage: können wir jetzt noch irgendwelche Kosten gegenüber dem Markeninhaber geltend machen????
 
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