Patentanmeldung in Indien: Stand der Technik

Pafa50

BRONZE - Mitglied
Hallo, habe kürzlich gelesen, dass das indische Patentamt jetzt wohl auch eine Kopie der Prüfungsbescheide nebst aufgefundenem Stand der Technik aus allen parallelen Verfahren haben möchte. Hat jmd. damit schon Erfahrungen gemacht? Da unsere indischen Auslandskollegen aber noch nichts konkret verlauten ließen bzw. angefordert haben, lassen wir dies zur Zeit erstmal außen vor.
 
In der Regel fordert das indische Patentamt dazu konkret im 1. Prüfungsbescheid auf. In Rücksprache mit unseren indischen Kollegen schicken wir ihnen bisher halbjährlich nur ein Statusupdate zu den Parallelanmeldungen. Kopien (und ggf. Übersetzungen) der Prüfungsbescheide kriegen sie dann mit den Weisungen für den Prüfungsbescheid. Handhabt nur leider jeder Indien-Kollege anders.
 
Hallo, dieses Thema ist auch für uns sehr interessant, da alle in der Kanzlei eine unterschiedliche Meinung haben.Ich bilde mir ein, dass es im Indischen Patentgesetz unter Section 8 heißt, dass drei Monate nach der Anmeldung eine Statusmeldung vorzulegen ist, und dann erst wieder direkt vor Erstellung des ersten Prüfungsbescheides, also dann, wenn eine Aufforderung vom Indischen Patentamt kommt.Wie handhabt Ihr das bei Euch? Wir senden nämlich derzeit (auf Wunsch unserer Büroleitung) auch halbjährlich Statusberichte ohne Prüfungsbescheide nach Indien, aber bereits ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Ich bin mir sehr unsicher, ob das wirklich zielführend ist oder vielmehr nur unnötige Kosten für den Mandanten verursacht.Kennt sich jemand wirklich mit der Rechtslage aus?Herzlichen Dank für eine Rückmeldung,Brigitte
 
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