Zitat: GastNein, sie ist nicht zugelassen. In meiner damaligen Prüfung (vor zwei Jahren) wurden 2 Leuten die Sammlung abgenommen. Es ist nur das Taschenbuch zugelassen.Dann wird sich da vermutlich einiges geändert haben. Ich zitiere gerne mal aus der Einladung der Kammer zur Abschlussprüfung 2008, an der ich teilgenommen habe: "Statt der Textausgabe Beck-Texte im dtv 5009 - WettbR, KartR und Beck-Texte im dtv 5563 - Patent- und Musterrecht kann auch die Loseblattsammlung "Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht", erschienen im Verlag C.H. Beck München, benutzt werden.Es war dieses Jahr erlaubt, anstelle von BGB etc. den Schönfelder zu benutzen und anstelle von PatR etc. direkt die o.g. Sammlung zu nutzen. (beides die dicken roten Teile, die jede Kanzlei/ Patentabteilung eig. haben sollte)Zitat: GastDie Fristen sollte man zudem schon wissen.Nun ja, die Standard-Fristen vielleicht schon. Alle Fristen auswendig zu wissen, erachte ich als absolut unnötig. Dann kann ich auch direkt die Gesetzestexte zu Hause lassen. Wenn man weiß, wo was im Gesetz zu finden ist, verliert man keine Zeit, selbst wenn man einmal nachblättern muss.