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Hi, sorry, habe heute erst deine Frage gelesen. Schau Dir doch mal § 16 PatG an. Ich habe zwar selbst auch noch kein Zusatzpatent angemeldet, aber zum Verfahren habe ich mir notiertrüfungsantrag ist bis zum Ablauf von 7 Jahren nach dem Anmeldedatum des Zusatzpatentes zu stellen. Zu § 16(2) PatG: Wenn das Hauptpatent weggefallen ist, wird ja das Zusatzpatent zu einem selbstständigen Patent, für das jetzt auch Jahresgebühren entrichtet werden müssen. Die bereits fällig gewesenen Jahresgebühren wurden bereits über das (jetzt weggefallene) Hauptpatent entrichtet.Hoffe die Info hilft ein wenig