Mein Erfahrungsbericht:
Zum Beginn 1996 ging es bei mir um die Frage, ob ich nach meinem 10. Schuljahr weiter zur Schule gehen würde oder eine Ausbildung beginnen sollte. Meine Noten waren nicht die besten und ich hatte Angst, die Oberstufe des Gymnasiums nicht zu schaffen. Als Studienfach hätte mich Jura interessiert, allerdings wusste ich, dass dies nur mit guten Noten möglich wäre.
Aus diesem Grund ging ich zum Arbeitsamt und ließ mich beraten, um zu schauen, welche Möglichkeiten es gäbe eine Ausbildung zu machen. An erster Stelle stand für mich der Wunsch in einer Bücherei zu arbeiten, dort hatte ich auch vor wenigen Wochen mein Schülerpraktikum gemacht. Da dort die Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche schon liefen, war meine Chance gering, dort noch eine Ausbildungsstelle zu erhalten, ich probierte es trotzdem – schaffte es aber leider nicht, mich im Vorstellungsgespräch – meinem ersten – durchzusetzen. Doch was nun? Das Arbeitsamt schlug mir eine große Buchhandlung vor; in den Verkauf wollte ich aber auf keinen Fall. Und dann kam der Hinweis darauf, dass ich mich doch aufgrund meiner Lieblingsbeschäftigung, dem Lesen, beim Rechtsanwalt oder Rechtsanwalt und Notar bewerben könne. Nun ja, gesagt getan und angenommen worden.
Meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten war geprägt von typischen Tätigkeiten wie Botengängen und Akten suchen, aber auch Bänder schreiben und am PC arbeiten. In der Schule erhielt ich das nötige theoretische Wissen und das juristische Wissen begeisterte mich. Dennoch sah ich aufgrund der Verdienstmöglichkeiten und einigen anderen Unwegsamkeiten meine Zukunft nicht zwingend in einer Anwaltskanzlei und bewarb mich bei Banken und Versicherungen, aber auch bei Kanzleien. Denn irgendwie wollte ich doch wenigstens das Gelernte noch mit Praxiswissen anreichern.
Nachdem ich erst einmal für ein paar Tage bei einer Zeitarbeitsfirma gelandet bin, erhielt ich von einer Rechts- und Patentanwaltskanzlei für den Bereich Patente, bei der ich zuvor vorsichtig angefragt habe, ob ich mich denn dort auch als Rechtsanwaltsfachangestellte bewerben könne, eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Nachdem ich das Vorstellungsgespräch absolviert hatte, bekam ich die Zusage und habe den Job angenommen, da es sich interessant anhörte.
In dieser Kanzlei legte ich die ersten Grundsteine zu meinem Werdegang zur Patentanwaltsfachangestellten, denn ich lernte dort viel über Patente und Gebrauchsmuster und ein wenig über Marken. Allerdings erfuhr ich dort noch nicht, dass ich auch die Prüfung zur Patentanwaltsfachangestellten als Externe machen könnte. Allerdings hörte ich nebenbei immer wieder davon, dass ich als Rechtsanwaltsfachangestellte in vielen Patentanwaltskanzleien keine Fristennotierung etc. übernehmen könne. Das ärgerte mich ein wenig.
Bald darauf erfuhr ich von einer Stelle in einer sich in Gründung befindlichen Patentanwaltskanzlei, in der jemand für die gesamte Organisation und Facharbeit gesucht wurde. Ich bewarb mich und wurde genommen. Ein Sprung ins kalte Wasser nach nur 2,5 Jahren Berufserfahrung im Patentbereich. Aber auch ein absoluter Glücksfall, denn ich lernte wirklich viel und konnte mit Hilfe einer Kandidatin und eines Patentanwalts ein breites Spektrum an Wissen aufbauen. Dort erfuhr ich dann auch über die „Mitteilungen der Patentanwälte“ von der Möglichkeit, als Externe die Patentanwaltsfachangestelltenprüfung machen zu können. Meine Chance dachte ich mir, las aber die Bedingungen falsch – wie ich erst später erfuhr und arbeitete erst einmal weiter. Nachdem ich dann 6,5 Jahre im Beruf gearbeitet hatte, meldete ich mich zur Prüfung an und erfuhr, dass ich – wenn ich mich früher angemeldet hätte – einige Fächer aus meiner Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung anerkannt bekommen hätte. Nun gut, da ich das „verpennt“ hatte, musste ich die gesamte Prüfung noch einmal schreiben, um mich Rechts- und Patentanwaltsfachangestellte nennen zu dürfen. Da zu dieser Zeit gerade ein Großmandat für die Kanzlei gewonnen werden konnte, war die Vorbereitung auf die Prüfung ein stressiges Unterfangen und mein Alltag bestand aus Arbeiten, Lernen und Schlafen, während sich alle anderen auf das Sommermärchen 2006 vorbereiteten. Aber ich wusste, es würde sich lohnen, beide Prüfungen in der Hand zu halten, denn auch zu diesem Zeitpunkt drangen immer noch Stimmen zu mir, bei denen es hieß, dass nur ausgebildete Patentanwaltsfachangestellte in vielen Kanzleien die Fristen und Postbearbeitung übernehmen dürfen. Und natürlich wusste ich mit Mitte 20 noch nicht, wohin mich mein Weg noch führen würde.
Für das Lernen zur Prüfung habe ich mich durch die Gesetzestexte gelesen, alte Prüfungen durchforstet, den Schlagwein gelesen und das Patentsekretariat durchgearbeitet. Das Ganze entweder im Zug oder am Schreibtisch abends um 21:00 Uhr, manchmal dann sogar mit dem Kopf auf den Büchern. Zusätzlich habe ich mir noch die Bücher, die ich in der Berufsschule hatte, neu besorgt und durchgearbeitet und zwar in den Bereichen, wo es um BWL, Kostenrecht, Buchführung und Textverarbeitung/EDV ging. Weitere Anhaltspunkte hatte ich nicht, da ich zu dieser Zeit auch noch kaum Kontakte zu anderen Fachangestellten hatte.
Deswegen machte ich mich dann im Mai 2006 total nervös und übernächtigt auf den Weg nach Düsseldorf, um dort in der Berufsschule meine Prüfung abzulegen. Zuerst die theoretische Prüfung. Dort kommt es sehr auf Schnelligkeit an, deswegen ist es gut, in etwa zu wissen wo etwas steht und auch die wichtigsten Fristen auswendig zu können, denn auch wenn der Umfang machbar ist, bleibt er sportlich. Kaum jemand schafft alle Fragen zu beantworten. Wichtig ist es, sich die Fragen richtig durchzulesen, genau auf das Gefragte einzugehen und – wenn möglich – auch noch Paragraphen anzugeben (im Fach- und Rechtskundeteil). Was wird abgefragt? Vor allem Fachkunde, dazu gehören Fragen zu den nationalen und internationalen Schutzrechten, die – je nach Prüfungsjahr – unterschiedlich gewichtet sind, sowie eine kleine Berechnung nach RVG, dann folgt die Rechtskunde (vor allem BGB), BWL, Rechnungswesen und Textverarbeitung/EDV. Bei der Textverarbeitung ist es sinnvoll Rücksprache mit Auszubildenden, die am Berufsschulunterricht teilnehmen, zu halten, da sich der Stil der Texte, die zu schreiben sind, deutlich von dem der Kanzlei, in der Ihr arbeitet, abheben könnte. Das brachte mir schließlich eine knappe 4 ein und das, obwohl ich schon seit 7 Jahren erfolgreich Schreiben für meine Arbeitgeber aufsetzte.
Nach der schriftlichen Prüfung hieß es warten auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung bestand bei mir aus Fragen zur Fachkunde, d. h. zu den unterschiedlichen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, und einem kleinen Vortrag, zu dem wir das Thema wählen durften. Leider erfuhr ich von diesem Umstand ungefähr 5 – 10 Minuten vor der Prüfung und wählte ein Thema aus dem BWL-Buch – Büroorganisation. Während die anderen ihre Vorträge hielten, erarbeitete ich im Kopf meinen. Und ich bestand die Prüfung an einem sonnigen Junitag während Deutschland gerade ein Torfestival feierte.
Im Jahr 2007 ergab es sich dann, dass ich in eine größere Patentanwaltskanzlei wechseln konnte, in der ich auch wiederum am Auf- und Ausbau mithelfen konnte, da die Kanzlei in dieser Form erst seit einem Jahr bestand und in der Entwicklung war. So erhielt ich auch dort das Vertrauen, neben Sachbearbeitung auch Fristen und Postbearbeitung sowie die Einarbeitung und Ausbildung von Mitarbeitenden zu übernehmen und mich zum Beispiel um die Verwaltung der Amtskonten zu kümmern. Ich war in meinem Element. Dort machte ich dann auch noch die Fortbildung zum Patentreferenten in Hagen.
In dieser Kanzlei wurden und werden viele Quereinsteiger eingestellt und mit Kursen auf die Prüfung vorbereitet, immer auch mit Unterstützung der anderen Fachangestellten, von denen viele genau diese Erfahrung schon gemacht haben. Über die Jahre konnte ich beobachten, wie wertvoll dieses System ist und wie gut es in der Regel funktioniert.
Da ich allerdings eine Fahrstrecke von über 70 km pro Fahrt hatte, war 2012 die Zeit des Abschieds gekommen und ich habe in eine Rechts- und Patentanwaltskanzlei in meiner Heimatstadt gewechselt, wo ich – nachdem ich bisher viel im Patentbereich gearbeitet hatte – deutlich mehr mit Marken und Abmahnungen zu tun bekam und schließlich erst die vorbereitende Buchhaltung und dann die Bürovorstehung übernommen habe. Eine spannende Tätigkeit, bei der ich allerdings das Gefühl hatte, noch einiges lernen zu müssen. So musste ich dort häufiger das RVG (ich hatte noch die BRAGO gelernt) und auch die Zwangsvollstreckung anwenden und außerdem auch fitter in Buchhaltung und Steuerrecht sein. Dadurch erfuhr ich von der Möglichkeit, meinen Rechtsfachwirt zu machen. Eine zweijährige Fortbildung, die einen ähnlichen Stellenwert hat wie ein Meistertitel und die unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Jurastudium berechtigt. Diese Fortbildung kann man nicht nur als Rechtsanwaltsfachangestellte, sondern auch als Patentanwaltsfachangestellte machen, wobei ich hier von meiner Warte her sagen muss: Hätte ich nicht bereits die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht, so wäre es mir vermutlich sehr schwer gefallen, die Prüfung zu bestehen. Aber es wäre mit viel Lernen sicher auch möglich gewesen.
Die Fortbildung zur Rechtsfachwirtin ermöglichte es mir, die wirtschaftlichen Zusammenhänge einer Kanzlei noch deutlich besser zu verstehen, ebenso wie die Personalführung und -organisation sowie das RVG, und die Zwangsvollstreckung aufzufrischen. Es war eine harte, aber interessante Zeit und zeigte mir wieder die Vorteile des Berufes der Patentanwaltsfachangestellten auf, aber auch die Vielschichtigkeit, die sich mir bot, dadurch dass ich beide Ausbildungen habe. Die Prüfung zur Rechtsfachwirtin habe ich durch ausgiebiges und intensives Lernen im Jahr 2015 bestanden.
Danach bekam ich die Möglichkeit, als Leiterin einer Patentanwaltsabteilung in eine größere Patent- und Rechtsanwaltskanzlei zu wechseln, die ich ergriff, da mir die Vielfalt der Vorgänge einer größeren Kanzlei ein wenig fehlte. Dort war ich sowohl für die Führung der Abteilung, die Post- und Fristenbearbeitung, die Kontrolle der Arbeit meiner Mitarbeitenden als auch nebenbei für Sacharbeit zuständig.
Wider Erwarten passte das allerdings nicht so gut zusammen, wie ich es mir gewünscht hätte, und ich wechselte in eine mittelgroße Patentanwaltskanzlei, in der ich zum zweiten Mal in meiner Laufbahn den Fokus ein wenig mehr auf das Markenrecht legen konnte und es auch auf einmal lieben lernte, wobei ich ein gutes Patentverfahren immer noch sehr zu schätzen weiß und ebenfalls bearbeiten darf. Hier bot sich nun die Möglichkeit, selbstständig markenrechtliche Verfahren zu bearbeiten und zwischendurch auch Designs und Patente zu bearbeiten. Außerdem habe ich auch hier wieder zeitweise die Post- und Fristenbearbeitung übernommen und vor allem viele organisatorische Dinge geregelt.
In den meisten Büros war ich auch in irgendeiner Form an den Überwachungen der Schutzrechte beteiligt.
Doch mein Weg endet hier noch nicht, denn, nachdem ich mich im Jahr 2020 nebenberuflich als virtuelle Rechtsfachwirtin/Assistentin selbstständig gemacht habe, habe ich nun den Schritt in die Vollzeitselbständigkeit als virtuelle Patentanwaltsfachangestellte und Rechtsfachwirtin ab dem 1. Juli 2022 getan.
Ob das das Ende meiner Reise ist?
Ich weiß es nicht, aber vor allem weiß ich eins, ich kann mir tatsächlich auch nach langen und reiflichen Überlegungen die letzten Jahre, keinen schöneren Beruf vorstellen als Patentanwaltsfachangestellte und Rechtsfachwirtin.
Warum?
Als Patentanwaltsfachangestellte haben wir die Möglichkeiten in einem Beruf an verschiedensten Bereichen des Rechts mitzuarbeiten, Kanzleien zu organisieren, mit Mandanten und ausländischen Anwälten zu korrespondieren, uns einen Berg an Wissen anzueignen, uns ständig weiter- und fortzubilden, niemals stehen zu bleiben, denn das Recht bleibt nicht stehen, und immer auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Außerdem geht uns die Arbeit wohl niemals aus und wir sind in einem absolut wandlungsfähigen Beruf. So habe ich noch auf der elektrischen Schreibmaschine gelernt und arbeite heute selbstverständlich auch „remote“ von zu Hause.
Dementsprechend, egal ob man von der Pike an Patentanwaltsfachangestellte lernt oder als Quereinsteiger – zum Beispiel als Rechtsanwaltsfachangestellte(r) oder Fremdsprachenkorrespondent(in) – in den Beruf kommt, es lohnt sich, am Ball zu bleiben, die Prüfung zu machen und diesen wundervollen Beruf zu entdecken und auszuüben.