Patentanwaltsfachangestellte arbeiten in der Regel in Patentanwaltskanzleien, Patent- und Markenabteilungen von Unternehmen oder Ämtern und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes. Aus der dortigen Tätigkeit, die vorwiegend im Büro stattfindet, ergeben sich die nachstehenden (nicht abschließenden) Voraussetzungen, die ein Interessent sowohl für die Ausbildung als auch für das spätere Berufsleben mitbringen sollte.

Die Voraussetzungen

  • Organisatorische Fähigkeiten

    Wenngleich der organisatorische Rahmen in einer Kanzlei oder einer Patent- oder Markenabteilung durch den Patentanwalt oder/und die verwendete Verwaltungssoftware vorgegeben ist, so obliegt die Organisation im Übrigen den Patentanwaltsfachangestellten. Beispielsweise sind Arbeitsabläufe von diesen zu gestalten und zu optimieren und Besprechungen und Verhandlungen sind vorzubereiten, wobei dies möglichst sebstständig erfolgen soll.
  • Schulabschluss

    Der Gesetzgeber setzt keinen bestimmten Schulabschluss für die Ausbildung zum Patentanwaltsfachangestellten voraus. Eine Umfrage der Bundesagentur für Arbeit hat zwar zu dem Ergebnis geführt, dass Kanzleien im Jahre 2018 überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife (68%) einstellten, während lediglich 23% mit mittlerem Bildungsabschluss und 9% mit sonstigem/keinem Bildungsabschluss eingestellt wurden, aber Aspiranten, mit mittlerem/sonstigem Bildungsabschluss sollten sich nicht von der Ausbildung abschrecken lassen, sofern sie die anderen Voraussetzungen erfüllen.
  • Sorgfalt

    Ein wesentlicher Teil der Arbeit eines Patentanwaltsfachangestellten betrifft die Einrichtung und Durchführung von Fristenüberwachungen. Eine versäumte Frist kann zu erheblichen Schäden auf Seiten des Mandanten oder des Unternehmens führen, wenn hierdurch beispielsweise ein wichtiges Schutzrecht verloren geht. Aus diesem Grunde hat ein Patentanwaltsfachangestellter – nicht nur in diesem Bereich – eine besondere Sorgfaltspflicht und sollte daher an besonders akkurates Arbeiten gewöhnt sein.
  • Sprachliche Fähigkeiten

    Ein Patentanwaltsfachangestellter sollte die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen oder gar ein Faible dafür haben, zumal dem sicheren schriftlichen und mündlichen Ausdrucksvermögen beim Kontakt mit den Mandanten, Ämtern oder Gerichten ein hoher Stellenwert zukommt. Zwar basiert die Korrespondenz in diesen Fällen zumeist auf Vorgaben des Patentanwalts oder auch auf vorformulierten Formschreiben, jedoch sollte der Patentanwaltsfachangestellte auch hierbei in der Lage sein, etwaige Mängel zu erkennen, zu beseitigen und ein Schreiben unterschriftsreif vorzulegen.

    Kaum eine Kanzlei oder Abteilung arbeitet allein auf nationaler Ebene. Selbst bei einer ausschließlich deutschen Mandantschaft sind in der Regel auch Schutzrechtsanmeldungen und -verfahren im Ausland durchzuführen, so dass eine entsprechende Korrespondenz mit Kollegen oder Ämtern in einer Fremdsprache notwendig wird. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die englische Sprache dominant, deren – zumindest schriftliche – Beherrschung für einen Patentanwaltsfachangestellten durchaus als Pflicht bezeichnet werden kann. Darüber hinausgehende Fremdsprachenkenntnisse sind selbstverständlich von Vorteil.
  • Technisches Verständnis

    In der Ausbildung sowie im Beruf kommt der Patentanwaltsfachngestellte vorwiegend mit den technischen Schutzrechten Patent und Gebrauchsmuster in Berührung, beispielsweise wenn diese nach Diktat geschrieben oder überarbeitet werden müssen. Insofern ist ein gewisses Verständnis für die technische Materie zwar nicht verpflichtend, zumal die eigentliche Ausarbeitung durch den Patentanwalt als Fachmann erfolgt, allerdings ist ein solches Verständnis auch im Hinblick auf einen interessanten Berufsalltag durchaus von Vorteil.

Die Ausbildung

  • Ausbildungsdauer

    Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre, bei besonderer Vorbildung der/des Auszubildenen kann die Ausbildungszeit jedoch verkürzt werden.
  • Ausbildungsvergütung

    Die Bundesagentur für Arbeit gibt auf ihrem Steckbrief zum Beruf eine beispielhafte Ausbildungvergütung pro Monat an, bei der von bundesweiten Durchschnittswerten ausgegangen wurde. Die genannten Werte sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, zumal es starke regionale Unterschiede geben kann:

    1. Ausbildungsjahr: 820,- EUR
    2. Ausbildungsjahr: 970,- EUR
    3. Ausbildungsjahr: 1.070,- EUR
  • Duale Ausbildung

    Die Ausbildung erfolgt nach dem dualen System, d. h. zum einen findet eine praktische Ausbildung beim Patentanwalt in einer Kanzlei oder einer Abteilung statt und zum anderen eignet sich die/der Auszubildende theoretische Kenntnisse in einer Berufsschule an.
  • Berufsschulen

    Im Gegensatz zu Rechtsanwaltsfachangestellten gibt es weit weniger Patentanwaltsfachangestellte und dementsprechend bieten auch nur wenige Berufsschulen diese Ausbildung an. Während die Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in München, das Schulzentrum Grenzstraße in Bremen und das Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf eigene Klassen für Auszubildende zum/zur Patentanwaltsfachangestellten eingerichtet haben, sind Auszubildende anderenorts gezwungen, die Klassen für Rechtanwaltsfachangestellte zu besuchen. In der Kaufmännischen Schule in Stuttgart wird die Ausbildung dann durch einen speziellen Fachkundeunterricht für Patentanwaltsfachangestellte ergänzt.

    Die Inhalte der Ausbildung sowohl an den Berufsschulen als auch in den Kanzleien/Abteilungen sind in der Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbV) festgeschrieben.
  • Prüfungen

    Die Auszubildenden müssen zwei Prüfungen absolvieren, nämlich zunächst eine Zwischenprüfung, die während des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt, und am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Durchführung und Prüfungsinhalt sind in der Prüfungsordnung für Patentanwaltsfachangestellte festgelegt. Eine Sammlung der Prüfungsaufgaben alter Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen ist in der Rubrik Ressourcen zu finden.

Und danach? … Die beruflichen Perspektiven

Wir beobachten seit dem Jahr 2003 die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt für Experten im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere für Patentanwaltsfachangestellte, und eines hat sich nach all den Jahren nicht geändert: Patentanwaltsfachangestellte werden händeringend von Kanzleien und Patent- und Markenabteilungen gesucht. Ein klassischer Arbeitnehmermarkt also, in dem relativ wenig Patentanwaltsfachangestellte aus einer großen Zahl von Stellenangeboten wählen können.

Wer über die Ausbildung hinaus als Patentanwaltsfachangestellte(r) arbeiten möchte, sollte folglich auch in Zukunft keine Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden, wobei sich die Spezialisierung des Patentanwaltsfachangestellten auch in einem vergleichsweise hohen Gehalt niederschlägt. Mit dieser Spezialisierung geht aber auch der Nachteil einher, dass eine gewisse örtliche Flexibilität gegeben sein sollte, wenn man bei seinem Wunscharbeitgeber arbeiten möchte, zumal die Verbreitung von Patentanwaltskanzleien und -abteilungen im Bundesgebiet deutlich geringer als beispielsweise bei Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen ist.

Wer im Beruf selbst weiter vorankommen möchte, kann sich – je nach Größe der Kanzlei oder der Abteilung – in eine eher leitende Position mit größerer Verantwortung vorarbeiten, die Hierarchien sind in der Regel jedoch sehr flach. Für die Weiterbildung bzw. Vertiefung in einigen Arbeitsbereichen werden in der Regel Seminare privater Anbieter genutzt.