[Vorbemerkung aus dem Rahmenlehrplan]
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden und mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.
Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses bzw.
vergleichbarer Abschlüsse auf. Er enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht.
Der Rahmenlehrplan beschreibt berufsbezogene Mindestanforderungen im Hinblick auf
die zu erwerbenden Abschlüsse.
Die Ausbildungsordnung des Bundes und der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz
sowie die Lehrpläne der Länder für den berufsübergreifenden Lernbereich regeln die Ziele
und Inhalte der Berufsausbildung. Auf diesen Grundlagen erwerben die Schülerinnen und
Schüler den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie den Abschluss der Berufsschule.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne
um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass die Vorgaben des Rahmenlehrplanes zur fachlichen
und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleiben.
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden und mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.
Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses bzw.
vergleichbarer Abschlüsse auf. Er enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht.
Der Rahmenlehrplan beschreibt berufsbezogene Mindestanforderungen im Hinblick auf
die zu erwerbenden Abschlüsse.
Die Ausbildungsordnung des Bundes und der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz
sowie die Lehrpläne der Länder für den berufsübergreifenden Lernbereich regeln die Ziele
und Inhalte der Berufsausbildung. Auf diesen Grundlagen erwerben die Schülerinnen und
Schüler den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie den Abschluss der Berufsschule.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne
um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass die Vorgaben des Rahmenlehrplanes zur fachlichen
und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleiben.