Nicht hoch, ich weiß nicht mehr, 120 Euro? (Auch das eine Frage an die Kammer, um sicher zu gehen.) Auf jeden Fall kannst du die dann von der Steuer absetzen als Weiterbildungskosten. Wenn du sie selbst zahlst, vergiss nicht, dass bei den nach bestandener Prüfung fälligen Gehaltsverhandlungen...