Hi, sorry, habe heute erst deine Frage gelesen. Schau Dir doch mal § 16 PatG an. Ich habe zwar selbst auch noch kein Zusatzpatent angemeldet, aber zum Verfahren habe ich mir notiert:Prüfungsantrag ist bis zum Ablauf von 7 Jahren nach dem Anmeldedatum des Zusatzpatentes zu stellen. Zu § 16(2)...