Hallo, man kann sich als RE-/RENO-fachangestellte innerhalb eines Zeitraums von ca. 2 Jahren nach seiner Prüfung für alle Fächer außer den Gewerblichen Rechtsschutz freistellen lassen. Dies steht irgendwo im Blatt für Patentwesen von ca. 1993 (oder 1995) drin, wenn ich mich nicht ganz irre. Habe...