Abschlussprüfung

Ms. V

Schreiber
Hallo.

Ich habe gerade in der Ausbildungsverordnung nachgelesen, dass die ZPO in der Abschlussprüfung nicht drankommt. Ich bin in einer Klasse für Rechtsanwaltsfachangestellte, deswegen wollte ich mich noch einmal absicher. Also, alle Themen aus der ZPO, wie Klage, Mahnverfahren, Arrest und einstweilige Verfügung, Beweisverfahren, Zwangsvollstreckung, usw. kommt NICHT dran?????????

Schon mal danke im voraus für eine Antwort
 
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