brauche guten Rat:)

Ina

Schreiber
ich hoffe dass IHR mir helfen könnt,alsoich bin ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte in München und möchte mich "umschulen" oder "weiterlernen" damit ich Patentanwaltsfachangestellte werde.Es sind ja die gleichen Fächer in den Berufsschulen + 2 weitere Fächer hat die PaFa.Es ist so, dass eine Bekannte von mir, die ist auch gel. RaFa, arbeitet aber in einer Patentanwaltskanzlei. Sie geht dafür aber 2 mal die Woche für jeweils 2 Std. zur Schule, damit sie nach 2 Jahren in diesen beiden Fächern die Prüfung ablegen kann, dann wird sie zur PaFa.(vllt hatte sie aber nur Glück, wg. so einem toleranten Anwalt)Ich möchte das gerne auch so machen, denn soll die ganze Ausbildung nochmal wiederholen??? kennt sich vllt jemand von euch aus? ob und wie das am besten möglich wäre, was würdet ihr mir raten. Danke liebe Patentanwaltsfachangestellte
 
Hallo Ina!Es kommt erst einmal darauf an, wann du deine Abschlussprüfung gemacht hast: Da die 'allgemeinen' Fächer (ReWiSo, TV) ja gleich sind in den Ausbildungsberufen ReFa, NoFa, ReNo und PaFa, kann man sich diese bis fünf Jahre nach der Abschlussprüfung anrechnen lassen und muss für die Abschlussprüfung in einem verwandten Beruf nur die jeweilige Fachkundeprüfungen ablegen.Das wäre also für dich der gewerbliche Rechtsschutz, national und international.- Frag bei der Patentanwaltskammer nach, das stimmt aber ganz sicher, mehrere meiner Kolleginnen haben es so gemacht. (Eine war allerdings zu spät dran und musste 7 Jahre nach ihrem Abschluss zur ReFa alles noch mal machen.)Gem. §45(2) BBiG kann außerdem zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wer mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit bei einem Patentanwalt gearbeitet hat, und wenn der Arbeitgeber die erlernten beruflichen Fähigkeiten bestätigt. (Damit wurde z.B. ich zur Prüfung 2010 zugelassen.)Da du ja schon verwandte Berufserfahrung hast und PaFas Mangelware sind, würde ich mich nicht darauf einlassen, noch mal zwei Jahre als Azubi zum Azubigehalt zu arbeiten. Stattdessen solltest du dir eine wohlwollende Kanzlei suchen, die dich beim Lernen unterstützt und dich einschult, aber schon ernsthaft als ReFa bezahlt. Dann kannst du zwar nicht in den Berufsschulunterricht, aber der ist sowieso, sagen wir mal höflich, nicht das Gelbe vom Ei...Es geht auch ohne, ich kenne jede Menge Leute, die als Quereinsteiger die Prüfung gemacht und dabei voll gearbeitet haben, z.B. auch Fremdsprachenkorrespondenten etc.
 
Ach Moment mal, du sagst ja, deine Bekannte geht sehr wohl zum Fachkundeunterricht. Dann wäre natürlich interessant, wie die Bezahlung geregelt ist - man kann sich ja diverse Arrangements vorstellen à la jetzt weniger mit Schule, dafür nachher mit 2 Ausbildungen ordentlich mehr. Jemand mit guten RVG-Kenntnissen z.B. auch mal wertvoll für Patentanwälte. Aber geht uns ja nix an.
 
danke dir wolke7!klar ich wäre gerne bereit in einer patentanwaltskanzlei zu arbeiten, jedoch als RA-angestellte für 2 jahre mit etwas niedrigerer Bezahlung (weil ich ja insgesamt für 4 stunden in der woche in der berufsschule für pa-fa bin), und dann eben die prüfung in diesen 2 fächern zu meistern dann bin ich endlich Pa-Fa.mein traum. das wird doch möglich sein, ich war kurz am verzweifeln
 
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