Hallo zusammen,
in einem Einspruchsverfahren gegen unser Patent kommt ein Zwischenbescheid vom DPMA.
Laut Bescheid 1 Monat Zeit für Verfahrensbeteiligte, sich zu äußern.
Zustellung Bescheid 2.10., Frist zur Äußerung notiert für 2.11. So weit so gut.
Jetzt legen wir Beschwerde gegen den Zwischenbescheid ein und nennen dem Mandanten eine Frist für die Beschwerdebegründung am 30. November.
Meine Fragen:
- wo steht die Rechtsgrundlage für diese Beschwerdebegründungsfrist? Ich kann sie nirgends finden im Gesetz.
- wie kommt man auf den 30.11.?
Vielen Dank!
in einem Einspruchsverfahren gegen unser Patent kommt ein Zwischenbescheid vom DPMA.
Laut Bescheid 1 Monat Zeit für Verfahrensbeteiligte, sich zu äußern.
Zustellung Bescheid 2.10., Frist zur Äußerung notiert für 2.11. So weit so gut.
Jetzt legen wir Beschwerde gegen den Zwischenbescheid ein und nennen dem Mandanten eine Frist für die Beschwerdebegründung am 30. November.
Meine Fragen:
- wo steht die Rechtsgrundlage für diese Beschwerdebegründungsfrist? Ich kann sie nirgends finden im Gesetz.
- wie kommt man auf den 30.11.?
Vielen Dank!