Einige Fragen

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MünchnerKindl

Guest
Hallo zusammen,ich hab mal 3 Fragen an Euch:1.) In Vietnam ist die Höhe der Jahresgebühren von der Anzahl der unabhängigen Ansprüche abhängig. In welchen Ländern ist das auch so?2.) Was in der Grund, dass man bei Geschmacksmustern die Bildbekanntmachung aufschieben kann?3.) Wenn man sich bei einem europäischen Patent im Einspruchsverfahren als Vertreter bestellt, ist man dann auch gleichzeitig Vertreter für das Patent? Meines Wissens kann man sich auch nur im Einspruchsverfahren als Vertreter bestellen - aber auf dem Rollenauszug steht man dann auch als Vertreter für das Patent...Sonnige Grüße aus München
 
Huhu kindl! 1.) Spontan fallen mir USA und Japan ein. Sind aber bestimmt noch mehr.2.) Vielleicht weil die so schnell erteilt werden? Da wird ja wirklich gar nix geprüft, und flugs hast du ein GM eingetragen, bevor du es überhaupt auf den Markt bringen kannst.3.) Das stimmt, man kann auch nur Vertreter für das Einspruchsverfahren sein. Das liegt wohl daran, dass das EP ja dann schon validiert ist.Ist mir gerade untergekommen, als meine Firma eins fallengelassen hat: Im EP-Register stand der (deutsche) Vertreter im abgeschlossenen Einspruchsverfahren, aber das validierte DE-Patent war noch beim vorigen deutschen Vertreter. In GB und FR war die Firma selbst als Zustelladresse angegeben.
 
Zu Punkt 1 möchte ich noch etwas schreiben: In USA ist die Höhe der Jahresgebühren nicht von der Anzahl der Ansprüche abhängig. Japan allerdings schon. Desweiteren noch Indonesien und die Philippinen.
 
Ach was red ich denn, du hast ganz recht, Anni.Jahresgebühren in den USA gehen natürlich nach small/large entity status.Ich habe an die Anmeldegebühren gedacht.
 
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