Hallo Linhloh,
eine amtliche Frist ist mit der Veröffentlichung nicht verknüpft.
Allerdings ist das Veröffentlichungsdatum für den Mandanten wichtig, da der vorläufige Schutz von da an greift (Art. 67(1) EPÜ). Außerdem muss mit dem Mandanten geklärt werden, in welchen Ländern er den vorläufigen Schutz eventuell durchsetzen möchte. Dann müssten eventuell Übersetzungen für die Länder angefertigt werden (Art.63(2,3) EPÜ).
Viele Grüße
SabiKu