Gebrauchsmuster...

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Vielschreiber
Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage...wer kann mir den Begriff "Neuheitserfordernis" und die Ausnahmen von Neuheitserfordernis im Zusammenhang mit deutschen Gebrauchsmustern erklären.Ich versteh einfach nicht, auf was mein Lehrer da wissen möchte.lg
 
Hi du,also ich versteh das so:Die Neuheitserfordernisse stehen ja in §3, die Ausnahmen bzw. Unterschiede zum Patent sind folgende:Gebrauchsmuster haben ja nur einen sog. relativen Neuheitsbegriff (im Gegensatz zum absoluten beim Patent), d.h. dass öffentliche mündliche Beschreibungen für das Bestimmen des Standes der Technik unberücksichtigt bleiben. Was die Vorbenutzung angeht, so ist für das Zugänglichmachen gegenüber der Öffentlichkeit lediglich das Inland maßgebend (beim Patent auch Ausland). Zusätzlich gibts beim GebrM noch eine sog. Erfinderschonfrist von 6 Monaten für den Anmelder, was beim Patent nicht der Fall ist.Bis morgen!LG!
 
Komplizierter ging es nicht, oder? Was willst Du mir jetzt wirklich damit sagen????? :)Hab irgendwie einen neben mir stehen!lg
 
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