Help - Prüfungsfrage zur Verjährungsfrist

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schreibmawas

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Help - Prüfungsfrage zur Verjährungsfrist

Folgende Fragestelltung im Rechtsteil der Abschlussprüfung 2010: Herr Müller, Geschäftsführer Müller Autowerkstatt GmbH kauft am 14. September 2010 bei der Media AG einen TV für 3500€. TV wird am 4.10. geliefert und soll laut schriftlichen Kaufvertrag am 4.11. bezahlt werden. Es wurde nicht gezahlt und Herr Müller erhält am 15.12. und am 5.1. Mahnungenc) 1. Tag der Verjährungsfris? Lösung: 1. Januar 2011 – § 199 (1) BGB= soweit so gut, aber jetzt:FRAGE e): Herr Müller leistet eine Teilzahlung am 4. Februar 2011: wann läuft die Verjährungsfrist ab?Im BGB beginnt die Verjährungsfrist ja neu lt. § 212 (1) Nr. 1 BGB.In dem Lösungsverschlag heißt es aber: 4.2.2014... warum beginnt die frist direkt an dem datum und nicht zum ende des jahres, in dem der anspruch war?§ 199 (1)Ich hoffe, ich konnte mein problem darstellen und ihr wisst mir irgendwie zu helfen...
 
Re: Help - Prüfungsfrage zur Verjährungsfrist

Hallo Schreibmawas!Will mal versuchen Dir kurz und einfach zu helfen. Du liegst mit Deinen Anworten ja nicht falsch! Wie die Lösung schon sagt, ist der erste Tag der Verjährung der 1.1.2011! Nun trat im vorliegenden Fall Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 BGB ein, nämlich indem der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch, in diesem Fall, die Abschlagzahlung ausdrücklich anerkennt!Da Nun der Schuldner eine Handlung vorgenommen hat (Abschlagzahlung) muss man jetzt natürlich, wie bei Rechtsangelegenheit üblich , auch mal zu anderen Paragrafen gehen. In diesem Fall nämlich zum § 187 Absatz 1 BGB der da sagt, dass die Frist ab dem auf die maßgebliche Handlung (Abschlagszahlung) folgenden Tag wieder zu laufen beginnt.Dies bedeutet also im Falle der Verjährung, dass bei einem Neubeginn der Verjährung die Verjährung nicht erst mit dem 1. Januar des Folgejahres wieder zu laufen beginnt, sondern unmittelbar nach dem Tag des Ereignisses, das zum Neubeginn der Verjährung geführt hat (wie hier: Zeitpunkt des Anerkenntnisses des Anspruchs durch die Abschlagszahlung). Deshalb auch der 4. FebruarWenn Dir also nicht schon geholfen wurde hoffe ich, Dir mit dieser Erklärung eine Antwort auf Deine Frage gelierte zu haben. GrußMartin
 
Re: Help - Prüfungsfrage zur Verjährungsfrist

1000 dank. sorry war im urlaub und habe es jetzt erst gelesen. ich denke, das hilft!
 
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