Hallo Maumau!Also ich bin auch Rechtsanwaltsfachangstellte und das mit unseren Prüfungsergebnissen ist so:Also du kannst bei der Kammer einen Antrag stellen, dass sie deine Prüfungsergebnisse anerkennen, d.h. du musst am Ende nur eine schriftliche Prüfungs im gewerblichen Rechtsschutz ablegen, die aus zwei Teilen besteht, und zwar einem nationalen und einem internationalen Teil. Und dann musst du noch eine mündliche Prüfung ablegen, bei der dann alles quer Beet gefragt wird. Wenn du magst, kann ich dir gerne so einen Antrag als Muster beschaffen. Das geht schon klar.Ich bin auch über ICQ erreichbar. Meine Nummer lautet: 368 905 479. Wenn du also noch Fragen hast oder den Antrag haben möchtest, kannst du dich gern bei mir melden.Bis denne und liebe Grüße.