Dann werd ich mal antorten, auch wenn ich eigentlich nicht hierher gehöre...Der Instanzenzug des BPatG ist sehr einfach: es geht zum BGH, I. oder X. Senat, je nachdem, ob es um Marken oder Patente oder ... geht. Wobei das aber an selten erfüllte Vorraussetzungen geknüpft ist, d.h. nach dem BPatG ist in der Regel Feierabend.Daneben steht natürlich, wie immer, die Verfassungsbeschwerde offen. Die wird aber noch wesentlich seltener zugelassen, zumindest fällt mir gerade kein Fall ein.