PATENTGERICHT

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Magda

Guest
Ich hab mal ne Frage bezüglichen den Instanzen!1. Patentgericht 2. ..... Wie geht es weiter??? Oberpatentgericht??Bitte um Hilfe!
 
Dann werd ich mal antorten, auch wenn ich eigentlich nicht hierher gehöre...Der Instanzenzug des BPatG ist sehr einfach: es geht zum BGH, I. oder X. Senat, je nachdem, ob es um Marken oder Patente oder ... geht. Wobei das aber an selten erfüllte Vorraussetzungen geknüpft ist, d.h. nach dem BPatG ist in der Regel Feierabend.Daneben steht natürlich, wie immer, die Verfassungsbeschwerde offen. Die wird aber noch wesentlich seltener zugelassen, zumindest fällt mir gerade kein Fall ein.
 
Sorry, aber so genau verstehe ich das nicht! Kannst du es mir vielleicht anders erklären...???
 
Das Patentgericht heisst auch Bundespatentgericht (BPatG).z.B.: §110(1) PatG (Patentgesetz): Gegen die Urteile der Nichtigkeitssenate des Patentgerichts findet die Berufung an den BGH statt.oder auch: §100 (1) : Gegen die Beschlüsse der Beschwerdesenate des PatG... findet die Rechtsbeschwerde an den BGH statt...Also BPatG -> Bundesgerichtshof.
 
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