provisional application USA

E

ena

Guest
was genau ist das?wie sieht hier das verfahren aus?wofür ist es gut?
 
Provisional dient in erster Linie zur Sicherung eines möglichst frühen Anmeldetags. Anmeldeunterlagen können soweit ich weiß sogar handschriftlich vorliegen und es müssen keine Ansprüche eingereicht werden. Declaration/Oath ist auch nicht nötig. IDS auch nicht.Die Laufzeit beträgt nur 1 Jahr. Nach dem einen Jahr kann man entscheiden, ob man eine non-provisional US-Anmeldung oder andere Nachanmeldungen unter Beanspruchung der Prio der provisional einreicht.Die Aktenzeichen der Provisional-Anmeldungen gehen mit 60/... bzw. 61/... los. Mehr Infos hierzu auf der Website des USPTO. Z.B. hier:Link zum USPTO
 
Ich hole dieses Thema mal wieder ans Tageslicht:Wer hat in letzter Zeit ohne US-Anwalt eine Provisional beim USPTO eingereicht?Grundsätzlich ist es möglich, ich frage mich aber (bzw. mein Chef fragt mich...), was wohl danach geschieht. Muss man dann ohnehin doch einen US-Anwalt hinzuziehen, um etwaige Beanstandungen auszubügeln, ein assignment von den Erfindern auf die Firma einzureichen oder die Priorität für eine PCT zu beanspruchen?(Wäre überhaupt ganz schön, wenn das Fachforum etwas auflebte. Immer nur dieselben Fragen nach Termin und Lernmaterial für die Abschlussprüfung sind doch langweilig.)
 
Zitat: wolke7Ich hole dieses Thema mal wieder ans Tageslicht:Wer hat in letzter Zeit ohne US-Anwalt eine Provisional beim USPTO eingereicht?Kann man hier ganz locker machen https://efs.uspto.gov/efile/portal/efs-unregisteredIst ganz leicht zu benutzen.Zitat: Grundsätzlich ist es möglich, ich frage mich aber (bzw. mein Chef fragt mich...), was wohl danach geschieht. Muss man dann ohnehin doch einen US-Anwalt hinzuziehen, um etwaige Beanstandungen auszubügeln, ein assignment von den Erfindern auf die Firma einzureichen oder die Priorität für eine PCT zu beanspruchen?Mit der Provisional passiert nicht mehr viel. Man sichert sich nur den Anmeldetag. Wir reichen meistens nur die Erfindungsmeldung ein. Aber für die Ausarbeitung der Non Provisional braucht man einen US Anwalt. Für diese Anmeldung braucht man dann auch wieder Declaration, Assignment, IDS...Zitat: (Wäre überhaupt ganz schön, wenn das Fachforum etwas auflebte. Immer nur dieselben Fragen nach Termin und Lernmaterial für die Abschlussprüfung sind doch langweilig.)(Meine ich auch. Und US finde ich total interessant
 
Wie und wofür is klar.Wie sieht es aber mit formalen Beanstandungen für die Provisional aus? Was weiß ich, Zeichnungen, Sequenzprotokoll o.ä., muss man zu deren Behebung dann einen US-Vertreter haben?
 
Zitat: wolke7Wie und wofür is klar.Wie sieht es aber mit formalen Beanstandungen für die Provisional aus? Was weiß ich, Zeichnungen, Sequenzprotokoll o.ä., muss man zu deren Behebung dann einen US-Vertreter haben?Ich kann mich aus meiner Praxis nicht erinnern je vom USPTO formale Beanstandungen bekommen zu haben.Ich kenne nur die Einreichung von Erfindungsmeldungen. Da sind keine Ansprüche enthalten, meistens auch nur in deutscher Sprache verfasst.Ich habe nur mal gelesen, dass "the provisional application must describe the invention and usually includes drawings." (siehe Seite 110 bei dem Link unten)Zum US Recht fand ich das Buch http://books.google.de/books?id=47yNKfqzOr0C&printsec=frontcover&dq=patent+law+for+paralegals&hl=de&ei=dUftTe7ABsXUsgaM5cX1Aw&sa=X&oi=book_result&ct=book-thumbnail&resnum=1&ved=0CC0Q6wEwAA#v=onepage&q&f=false"Patent Law for Paralegals" ganz gut.
 
Hallo,ich wollte nur kurz das Thema "Beantstandungen bei Einreichung einer US Provisional" aufgreifen.Mann kann die US provisional in deutsch einreichen, muss allerdings im Laufe des Priojahres eine englische Übersetzung einreichen. Hierzu braucht man auch keinen US-Anwalt. Es reicht wenn die Person die die Provisional eingereicht hat auch die Übersetzung ans USPTO schickt.Was kann sonst noch schiefgehen: Das Application Data Sheet wird nicht mit eingereicht. - Kann nur durch einen US-Vertreter nachgereicht werden.Es wird versehentlich keine Anmeldegebühr entrichtet. - Kann nur durch einen US-Vertreter nachgezahlt werden. Aber Achtung ist man bereits einen Tag zu spät mit der Zahlung fallen Zuschlagsgebühren an. Stellt sich nach Einreichung heraus das die Erfinderschaft nicht ganz korrekt ist, kein Problem solange der Haupterfinder bleibt und es eine US-Nachanmeldung gibt. Die US-Nachanmeldung heilt diesen Mangel. Ansonsten muss die Erfinderschaft korrigiert werden.
 
Hallo,ich wollte gerne etwas zu dem obigem Kommentar sagen:Ich habe im vergangenen Jahr diverse Provisonal-Applications eingereicht - allesamt immer in deutscher Sprache - und wir haben nie eine Übersetzung eingereicht bzw. wurden hierzu aufgefordert!
 
Oben