Rückerstattung der Recherchegebühren

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quendoline

Guest
Hallo Zusammen,ich hab da mal ne Frage bezüglich der Rückerstattung der Recherchegebühren. Und zwar: ich reiche je eine EP- und eine PCT-Patentnachanmeldung beim EPA als RO ein. Habe bei beiden zwei EP-Prios beansprucht, die aber nicht recherchiert wurden, da sie nur zur Stand-der-Technik-Sicherung angemeldet dienen. Folglich hab ich keinen Recherchebericht. Kann ich nun trotzdem die Rückerstattung der Recherchegebühren beantragen, obwohl ich noch keinen Recherchebericht habe? Je nach dem welcher Prüfer beim EPA "schneller" ist (in der EP oder PCT) kann ich doch dann den Recherchebericht nachreichen und somit die Recherchegebühren zurück bekommen?Hat jemand damit Erfahrung?Danke vielmals.
 
Erfahrung hab ich mit so einem Fall zwar nicht, aber normalerweise stellt das EPA selbst die Verbindung zwischen den EP-Prios und der PCT her und nutzt von sich aus die Rechercheergebnisse der Prioanmeldung(en) für die PCT-Anmeldung und erstattet dann die Recherchegebühr.Der Recherchebericht für die Prioanmeldung müsste vor dem PCT-Recherchebericht erstellt werden, da ja normalerweise Erstanmeldungen vorgezogen werden (vorausgesetzt natürlich, die Recherchegebühr wurde entrichtet).
 
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