Hallo zusammen,wie ihr oben schon gelesen habt, habe ich die Pafa Prüfung nicht bestanden dieses Jahr. Jedoch die Prüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Gibt es hier jemanden der schonmal in diesem Fall war? Wird die Ausbildung zur Pafa dann verlängert und ich bekomme dann das übliche Gehalt vom 3. Lehrjahr? Was dann eigentlich nicht fair wäre, da ich ja nun eine theoretisch "ausgebildete" Refa bin. Was meint ihr dazu? Wieviel könnte man denn verlangen?Wäre schön, wenn ihr mir so schnell wie möglich antworten könntet!LG,Lina