Verlängerung EU-GS + Jahresgebühren

Michelle

Schreiber
1. FrageWann muss der Antrag auf Verlängerung gestellt werden? Beispiel: AT 20.02.09Verlängerung: 28.02.11 (AT + 5 Jahre)28.02.14 - 6 Mo. = 28.08.13 oder 31.08.13 (verstehe ich nicht ganz rechnet man mit dem 28.08 oder 31.08 .--> ich hätte 31.08. gesagt)2. Frage Bei bestimmten JG-Berechnungen wie z. B. P/DE nimmt man als Fälligkeitsdatum ja den letzten Tag im Monat. Wenn dieser Tag aber ein Sa, So oder Feiertag ist, was ist dann - bleibt dann immer noch dieser Tag stehen oder verschiebt sich dieser auf den nächsten Werktag?Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten.
 
Hallo Michelle, zu Fragen betreffend JGB in den Vertragsstaaten empfehle ich dir im nationalen Recht zum EPÜ nachzuschlagen; Hier der Linkhttp://www.epo.org/law-practice/legal-texts/national-law_de.htmldort kannst du dir das als pdf bequem runterladen und den relevanten Teil ausdrucken. Unter VI "Zahlung von Jahresgebühren" (S. 169 - 210) findest du nämlich zu allen Vertragsstaaten die benötigten Infos, also zB betreffend den Fälligkeitstag (für AT: letzter Tag des Monats in den der dem Anmeldetag entsprechende Tag fällt), Zahlungsfrist, Nachfrist etc.Hoffe das hilft dir weiter :)
 
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