Weiterbehandlung in Deutschland

Sundari

Vielschreiber
Hallo zusammen,wer weiß, wo steht für was eine Weiterbehandlung nach § 123 PatG gilt????Bei der Wiedereinsetzung steht das ganz genau im Gesetz ... die PatentANMELDUNG ... § 123 a (1) PatGDankeschön.Liebe Grüße
 
Servus,das steht unter § 123a PatG - anders als beim EPÜ ist es in Deutschland so, dass vom Amt gesetzte versäumte Fristen weiterbehandelbar sind und gesetzliche Fristen wiedereinsetzbar.
 
Oben