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Hi, das Zusatzpatent hat keinen eigenen Anmedetag es übernimmt den vom Hauptpatent, die JG musst du nicht zahlen, nur wenn das Hauptpatent wegfällt, dann wird das Zusatzpatent zum Hauptpatent und es sind auch Jahresgebühren zu zahlen, ansonsten natürlich nicht.
danke.wie war das nochmal beim prüfungsantrag.wenn der beim hauptpatent gestellt wurde, muß ich der dann auch beim zusatzpatent gestellt werden?und wenn der beim hauptpatent gar nicht gestellt wurde, und ich den aber beim zusatzpatent stellen will, war das doch irgendwie so, daß ich den dann auch fürs hauptpatent stellen muß. oder??!?!?!?!?!?!?