Hallo!Für eine Gebrauchsmusteranmeldung kann ich die Prio von einem Patent in Anspruch nehmen und umgekehrt. (PVÜ Art. 4 (2))Könnt ihr mir sagen, ob es so eine "Über-Kreuz"-Priorität auch für Marken und Geschmacksmuster gibt? Also, angenommen ich habe ein Logo als DE-Geschmacksmuster geschützt...