Hallo!Für eine Gebrauchsmusteranmeldung kann ich die Prio von einem Patent in Anspruch nehmen und umgekehrt. (PVÜ Art. 4 (2))Könnt ihr mir sagen, ob es so eine "Über-Kreuz"-Priorität auch für Marken und Geschmacksmuster gibt? Also, angenommen ich habe ein Logo als DE-Geschmacksmuster geschützt und eine Marke als DE-Wort-/Bildmarke.Kann ich nun das Geschmacksmusterlogo im Ausland als Marke anmelden (Also die Prio der Marke verwenden)?Falls ja, wo finde ich das im Gesetz?Ich hoffe, ich habe mich jetzt nicht ganz verzettelt bei meiner Schilderung der Frage