Abschlussprüfung 2007!

PaFa2007

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen!In einem Monat habe ich meine schriftliche Abschlussprüfung und habe risiege Angst und Panik davor. Ich besuche ReNo-Klasse und fahre zum Patentfachunterricht nach Stuttgart. Ich habe noch ein paar Fragen und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand ein paar Antworten darauf geben würde:1) Als zugelassene Hilfsmittel werden ja auch die Texte der Verordnungen über die Gemeinschaftsmarke und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zugelassen. Ich habe auf der Web-Seite von oami geschaut und wollte es runterladen, aber es war nicht ganz klar, was mann da genau runterladen sollte und durfte. Auch die Seitenanzahl war um die 60 Seiten. Was darf man denn überhaupt in der Prüfung benutzen? Gibt es eine Zusammenfassung dazu? Irgend wie blicke ich das nicht.2) Wie haben die Gesetzestexte während der Prüfung auszusehen? Darf man die leuchtende beschriftete Klebestreifen in die Gesetzesbücher reinmachen? Darf man markieren? unterstreichen? Darf man Verweise auf andere Paragraphen reinmachen bzw. sind die handschriftlichen Randbemerkungen zugelassen? Diese Frage konnte mir bis jetzt niemand so recht beantworten. Jeder sagt was anderes.3) Hat jemand alte Prüfungen in den Fächern nat. und internationaler Patentrecht? Ich habe von der Kammer keine bekommen. Oder werden diese grundsätzlich nicht verschickt? Warum eigenltich?4) Kommt eigentlich irgend was in der Prüfung im Fach Kosten- und Gebührenrecht dran und auch irgend was aus dem ZPO, also Verfahrensrecht / Zwangsvollstreckung dran? Muss man überhaupt irgend eine Kostenrechnung erstellen (in der schriftlichen Prüfung)?Und überhaupt, kann mir jemand die Angst vor der Prüfung nehmen? Ich habe riesige Panik, dass ich die Prüfungen nicht bestehen werde. Alle sagen, dass die Prüfungen sehr, sehr schwer sind. Stimmt das? Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn mir jemand antworten würde. Ihr seid meine lezte Hoffnung. Danke 10000 Mal schon im Voraus.
 
Zitat: Ihr seid meine lezte Hoffnung.na, wenn das so ist *g*1) wenn ich mich recht erinnere, brauchst Du die Verordnung (EG) Nr. 40/94 (= Gesetz), die Verordnung (EG) Nr. 2868/95 (= Ausführungsordnung) und die Gebühren. Ich hatte sowohl die Verordnung (EG) Nr. 2869/95 als auch die "normale" Gebührenordnung auf Deutsch (jeweils die konsolidierte Fassung). Es ist wirklich sehr viel, ich würde einen extra Ordner nehmen oder Heftstreifen o.ä.2) farbige Klebestreifen an der Seite, Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Paragraphen sind erlaubt, handschriftliche Randbemerkungen nicht. Bei Verstößen wurde uns gedroht, wir müssten dann mit von der Prüfungskommission gestellten Gesetzen arbeiten3) Prüfungen in GWR gibt es - offiziell zumindest - nicht. Wahrscheinlich, um uns das Leben unnötig schwer zu machen und weil sich viele Fragen immer wieder wiederholen bzw weil die Fragestellungen relativ begrenzt sind. 4) Ja!! Im nationalen GWR kam bisher immer 1 Kostenrechnungsaufgabe dran. 2004 und 2005 war die auf der letzten Seite und mit 8 oder 9 Punkten bewertet, also fast eine ganze Notenstufe! Gemein war, dass viele nicht fertig geworden sind und gar nicht erst bis zu dieser Kostenrechtfrage gekommen sind. Wenn man sich irgendwo verrechnet und mit diesem falschen Wert richtig weiterrechnet, gibts trotzdem noch PunkteVon der ZPO kann alles drankommen, was mit GWR zu tun hat. Also zB welche Gerichte sind zuständig, welche Rechtsmittel sind möglich oder dass man ohne Abmahnung keine Kostenerstattung von der Gegenseite fordern kann. Zwangsvollstreckung eher nichtZitat: Und überhaupt, kann mir jemand die Angst vor der Prüfung nehmen? Ich habe riesige Panik, dass ich die Prüfungen nicht bestehen werde. Alle sagen, dass die Prüfungen sehr, sehr schwer sind. Stimmt das? Nein, kann niemand, aber die meisten haben riesige Panik und schaffen es dann doch ;)) Ich fand die Prüfung nicht schwer, aber ich war in München und musste für die Berufsschule auch nichts machenLG
 
hallöchen,also ich habe auch in drei wochen prüfung. und soweit ich weiß, darf man in den Gesetzen Randbemerkungen reinschreiben. ich habe auch jemanden aus meiner kanzlei gefragt. sie hat gesagt, dass die gesetze in keinster weise überprüft worden sind. also hab ich meine gesetze auch mit randbemerkungen versehen, da das auch so in meiner landung zur prüfung stand. hab ich da jetzt was falsch gemacht? ich habe nationale und internationale prüfungen von den letzten jahren gesehen und kann dazu nur sagen: keine angst, ist alles nicht so schlimm. ich habe die prüfungen auch nach zeit gemacht und es ist alles zu schaffen auch wenn man einige sachen im gesetz nachschlagen muss.
 
kommt halt drauf an, was man unter "randbemerkungen" versteht ...verweise auf andere paragraphen sind ja erlaubt und auch randbemerkungen ich habe in münchen prüfung gemacht und bei uns wurde auch nicht kontrolliert, aber ich weiß nicht mehr ob es in der zweiten münchner gruppe oder in anderen städten genauso war/istsolange man keinen ganzen roman in sein gesetz geschrieben hat, hätte man in meiner gruppe wohl auch keine probs bekommen, aber offiziell ist es nicht erlaubt und wer weiß wie die prüfer/aufsicht woanders ticken ... ich würde/hab mich auf jeden fall nicht drauf verlassenzeitmäßig kommt man - bis auf national - wirklich gut hin
 
danke, das beruhigt mich ein bisschen. ich habe nämlich eher angst, dass ich zeitlich mit dem internationalen teil nicht hinkomme, aber wenn du sagst, dass es zeitlich gesehen eher beim nationalen teil knapp werden könnte, dann mache ich mir da nicht mehr so große sorgen. danke, sandra.
 
Hallo Sandra!Das ist ja toll, jemanden zu "treffen", der auch wie ich kurz vor der Prüfung steht. Darf ich mal fragen, welche Schule du besuchst und vor allem in welcher Stadt du die Prüfung ablegst?Hast du schon sehr viel gelernt? Bist du auch schon so aufgeregt? Bei mir ist das nämlich ganz schlimm. Ich kann jetzt schon schlecht schlaffen :-((Ich wollte dich fragen, woher du die Prüfungsaufgaben zum nationalen und internationalen Recht bekommen hast? Ich würde alles dafür geben, um die anschauen zu können. Ich habe öfters gehört, dass die Aufgaben sehr schwer seien, vor allem für diejenigen, die in die ReNo-Klassen gegangen sind und nicht wie die Münchner die "normale" Schule besucht haben. Vor allem hieß es aber öfters, dass man einen enormen Zeitdruck hatte, da man pro Frage nur 1 1/2 Minuten oder max. 2 Minuten Zeit hatte und man ja auch noch überall Paragraphen schreiben muss. Wie sieht es bei dir mit der Textverarbeitung aus? Ich finde nämlich, dass in diesem Fach die Zeit auch ganz schön knapp bemessen ist. Kann man das überhaupt schaffen. Und Texte selber formulieren? Ich persönlich finde das ganz schön schwer, auch wenn ich das in der Kanzei natürlich auch öfters machen muss. Aber man weiss ja nie, worüber man schreiben muss und man kann sich ja auch wärend der Prüfung keine Vergleichsakte ziehen und so. Du hast geschrieben, dass du in deinen Gesetzestexten am Rand ein paar handschriftliche Notizen gemacht hast. Ich weiß immer noch nicht, ob das ok ist. In meiner Einladung steht das zwar auch drin, aber man weiß ja nicht genau, was man darunter versteht. Was hast du so alles da rein geschrieben? (nur so ganz grob)Wie war deine Zwischenprüfung? Man sagt ja, das die Abschlussprüfung wesentlich schwieriger ist als die Zwischenprüfung, aber die Zwischenprüfung war bei mir überhaupt nicht gut. Ich bin normalerweise eine sehr gute Schülerin und hatte immer super Noten, aber in der Zwischenprüfung lief es bei mir schlecht, weil vieles dran kam, was ich in meiner Berufsschule nie gelernt habe. Das fand ich voll gemein!Na ja, ich würde mich sehr, sehr freuen, wenn du mir wenigstens ein paar Zeilen dazu schreiben würdest.Danke schon im Voraus.Liebe GrüßePaFa2007
 
Zitat: PaFa2007 Ich habe öfters gehört, dass die Aufgaben sehr schwer seien, vor allem für diejenigen, die in die ReNo-Klassen gegangen sind und nicht wie die Münchner die "normale" Schule besucht haben. Vor allem hieß es aber öfters, dass man einen enormen Zeitdruck hatte, da man pro Frage nur 1 1/2 Minuten oder max. 2 Minuten Zeit hatte und man ja auch noch überall Paragraphen schreiben muss. in münchen sind wir das gewohnt. wir haben schließlich 2 jahre lang schulaufgaben/exen in dem gleichen stil geschrieben und unsere lehrer entwerfen auch die prüfung. unfair, ich weiß ;)Zitat: PaFa2007Und Texte selber formulieren? Ich persönlich finde das ganz schön schwer, auch wenn ich das in der Kanzei natürlich auch öfters machen muss. Aber man weiss ja nie, worüber man schreiben muss und man kann sich ja auch wärend der Prüfung keine Vergleichsakte ziehen und so. es sind wirklich nur standard-dinger, ich hatte 51(4) und selbst da war in der aufgabenbeschreibung alles genau drin... haben vom EPA 51(4) erhalten ...... ansprüche übersetzen ...... gebühren zahlen ...... höhe der gebühren ...... frist für beides ... uswman muss sich quasi nur noch die reihenfolge überlegen und es in verständliche sätze ohne rechtschreibfehler und DIN-gemäß verpacken
 
Danke schön für deinen Beitrag, es hat mir auf jeden Fall weitergeholfen. Eine Frage hätte ich dennoch bzgl. der Höhe der Gebühren, die bei der Formulierung der Briefe erwähnt werden müssen. Da wir ja keine Gesetze bei der Textverarbeitung benutzen dürfen, können wir ja nicht nachschlagen, wie hoch die jeweilige Gebühr ist. Oder wird die Höhe der Gebühr im Sachverhalt angegeben?Dann wollte ich noch fragen, ob es immer noch so ist, dass man beim Recht und Wirtschafts- und Sozialkunde zuerst die Fragen kommen, wo man ankreuzen muss und dann die offenen Fragen? Darf man bei den Fragen, wo man nur ankreuzen muss auch die Gesetze benutzen oder ist es nur bei den offenen Fragen gestattet? Im nationalen und internationalen Recht - gibt es da auch Fragen zum Ankreuzen oder sind da nur ausschließlich offene Fragen?Vielen Dank für Deine Auskunft schon im Voraus.Liebe GrüßePaFa2007
 
wir hatten die 51(4) vorliegen.also eigentlich stand in der aufgabe selbst, dass man die frist, die sprache der übersetzungen und die höhe der gebühren angeben sollte und diese angaben musste man sich halt aus der 51(4) rauslesen also frist -> 3 monate ab datum, steht ja auch drinsprache der übersetzungen: 51(4) war DE -> also EN und FRhöhe der gebühren: zweite seite, guggn ob zusätzlich was fällig istunsere lehrerin hat gemeint, wir müssten für die gesamte prüfung überhaupt keine gebühren auswendig können und ich denke, das gilt dann auch für TV ReWiSo ist EIN fach, d.h. man bekommt alles auf einmal und kann während der gesamten prüfung die gesetze verwenden.reihenfolge und zeiteinteilung der bearbeitung ist völlig egal in GWR gab es bisher nur offene fragen
 
Hallo PaFa2007,also ich gehe in berlin zur schule. meine zwischenprüfung war o.k., obwohl auch einige fragen drankamen, die wir in der schule nicht hatten. ich habe 2en geschrieben. die aufgaben habe ich von einer bekannten, deren anwalt in der prüfungskomission ist. ist alles wirklich halb so schlimm. zu meinen randbemerkungen:hinweise auf paragraphen hauptsächlich auch hinweise auf die zpo oder das bgb. mit textverarbeitung habe ich mich nicht so befasst, aber in bremen gibt es einen tag vor der prüfung kurse, die man besuchen kann, musst einfach mal bei der kammer anrufen und dich informieren. hab ich noch nicht geschafft. ich weiß auch nicht, ob man sich anmelden muss oder so. gruß sandra
 
An Alle: Welches Buch ich sehr empfehlen kann ist "Das Patentsekretariat" vom Carl Heymanns Verlag. Da sind hinten sogar Anmeldeformulare enthalten. Es ist jedoch nicht so ausführlich wie der Schlagwein
 
Hallo,also vom schlagwein würde ich abraten, da dort doch einige falsche infos drin sind. Patentsekretariat ist da wohl doch besser. gruß aus berlin, sandra
 
ich habe eure diskussion um die prüfung 2007 aufmerksam verfolgt, hoffe ihr seid gut durchgekommen, habt ihr die prüfungsunterlagen?, wenn ja, her damit ;-), Bigs
 
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