Hallo! Weiß jemand, wie man Akteieinsicht beim BPatG erhält? Es geht um eine Markensache - das DPMA wollte eine Marke nicht eintragen und der Anmelder zog vors BPatG. Das Urteil wurde schon veröffentlicht, aber nicht die im Verfahren eingereichten Beweismaterialien, die für mich interessant wären.
Muss man ein berechtigtes Interesse für die Akteneinsicht geltend machen?
Danke im Voraus!
Muss man ein berechtigtes Interesse für die Akteneinsicht geltend machen?
Danke im Voraus!