Akteneinsicht beim BPatG?

PaFa2020

Vielschreiber
Hallo! Weiß jemand, wie man Akteieinsicht beim BPatG erhält? Es geht um eine Markensache - das DPMA wollte eine Marke nicht eintragen und der Anmelder zog vors BPatG. Das Urteil wurde schon veröffentlicht, aber nicht die im Verfahren eingereichten Beweismaterialien, die für mich interessant wären.

Muss man ein berechtigtes Interesse für die Akteneinsicht geltend machen?

Danke im Voraus!
 
Hallo PaFa2020,

ich habe zwar noch keine Akteneinsicht beim BPatG gemacht, aber das Markengesetz ist ziemlich eindeutig. Nach §82(3) MarkenG (Akteneinsicht Patentgericht) ist §62(1-4) MarkenG (Akteneinsicht Patentamt) entsprechend anzuwenden:


Um die Akteneinsicht zu bekommen, musst Du daher wohl oder übel auch ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Viele Grüße

SabiKu
 
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