Ausübung Patent in Argentinien

biene

GOLD - Mitglied
Hallo Mädels,in Argentinien besteht ja Ausübungspflicht, d.h. dass innerhalb von 3 Jahren ab Erteilungsdatum die Ausübung des Patents in Argentinien vorgeschrieben wird - andernfalls können Zwangslizenzen die Folge sein.Hat jemand Erfahrung damit, was alles (zusätzlich zu Import) als Ausübung gilt?LG,biene
 
Hallo,die Ausübungspflich besteht, das ist korrekt, allerdings, kann man wie auch in Brasilien und anderen Ländern eine Gebühr zahlen, die bewirkt, dass das Patent in Zeitschriften veröffentlicht wird. Dies gilt dann schon als Benutzung. Das ganze nennt sich dann Nominal working fee. Frag mal euren Gebühreneinzahler der auch die Taxen macht oder euren Korrespondenten.Kann aus Erfahrung sagen, dass die meisten Mandanten zahlen.
 
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