biene
GOLD - Mitglied
Hallo Mädels,in Argentinien besteht ja Ausübungspflicht, d.h. dass innerhalb von 3 Jahren ab Erteilungsdatum die Ausübung des Patents in Argentinien vorgeschrieben wird - andernfalls können Zwangslizenzen die Folge sein.Hat jemand Erfahrung damit, was alles (zusätzlich zu Import) als Ausübung gilt?LG,biene