Einstiegsgehalt (ab 2015) für Patentanwaltsfachangestellte | UMFRAGE

Wie hoch war Ihr Einstiegsgehalt als ausgebildete PaFa ? (Einstieg 2015 oder später)

  • weniger als 1000,- EUR

    Stimmen: 0 0,0%
  • > 1000,- EUR bis 1250,- EUR

    Stimmen: 0 0,0%
  • > 1250,- EUR bis 1500,- EUR

    Stimmen: 0 0,0%
  • > 1500,- EUR bis 1750,- EUR

    Stimmen: 0 0,0%
  • > 1750.- EUR bis 2000,- EUR

    Stimmen: 2 3,7%
  • > 2000,- EUR bis 2250,- EUR

    Stimmen: 1 1,9%
  • > 2250,- EUR bis 2500,- EUR

    Stimmen: 4 7,4%
  • > 2500,- EUR bis 2750,- EUR

    Stimmen: 8 14,8%
  • > 2750,- EUR bis 3000,- EUR

    Stimmen: 11 20,4%
  • > 3000,- EUR bis 3250,- EUR

    Stimmen: 10 18,5%
  • > 3250,- EUR bis 3500,- EUR

    Stimmen: 6 11,1%
  • > 3500,- EUR bis 3750,- EUR

    Stimmen: 4 7,4%
  • > 3750,- EUR bis 4000,- EUR

    Stimmen: 5 9,3%
  • > 4000,- EUR bis 4250,- EUR

    Stimmen: 3 5,6%
  • > 4250,- EUR bis 4500,- EUR

    Stimmen: 0 0,0%
  • mehr als 4500,- EUR

    Stimmen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    54

Redakteur

PAFA24
Teammitglied
Liebe Forumteilnehmer,

in unserem Forum wurde schon häufiger diskutiert, wie hoch das Einstiegsgehalt einer/eines Patentanwaltsfachangestellten nach der Ausbildung beim Berufseinstieg ist. Eine ältere Umfrage ist aus dem Jahr 2008, wir haben daher eine neue Umfrage eingerichtet und hoffen auf eine rege Teilnahme. Bei der Umfrage bitten wir um

Angabe Ihres vertraglich vereinbarten Brutto-Einstiegsgehalts nach der Ausbildung zur/zum Patentanwaltsfachangestellten
(Zeitraum: 2015-heute)

Um die Ergebnisse hierbei nicht zu verfälschen, sollten folgende Regeln beachtet werden:
  • Nur ausgebildete PaFas, die 2015 oder später eingestiegen sind, sollten teilnehmen.
  • Es sollte sich bei Ihrer Ausbildung zum/zur PaFa um Ihre erste abgeschlossene Ausbildung handeln.
  • Die Teilnehmer an der Umfrage sollen möglichst keine Berufserfahrung vor der Ausbildung gesammelt haben, sei es als ReFa, Sekretärin, Bürokraft o.ä.
  • Es sollen ausschließlich diejenigen teilnehmen, die die Ausbildung zur PaFa abgeschlossen haben, also keine reinen Rechtsanwalts- oder Notariatsfachangestellten, selbst wenn Sie sich in der Praxis die dieselbe fachliche Qualifikation angeeignet haben.
  • Sie sollten Vollzeitbeschäftigte(r) sein. Teilzeitbeschäftigte sollten sich der Stimme enthalten.
  • HINWEIS: Mit dem Einstiegsgehalt ist nicht die Ausbildungsvergütung gemeint.
  • Sollten Sie ein 13. oder gar 14. Monatsgehalt erhalten, so addieren Sie diese(s) anteilsmäßig zum anzugebenden Monatsgehalt!
Sollten die vorstehenden Bedingungen nicht auf Sie zutreffen, so werden Sie gebeten, sich der Stimme zu enthalten!

Unerheblich für die Teilnahme ist, ob Sie in einer Kanzlei oder einer Patentabteilung anfangen, wo Sie angestellt sind (München, Hamburg, Köln etc.) oder welche Vorbildung Sie mitbringen (Realschulabschluss, Abitur o. ä.).
 
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