EPA - Jahresgebühren und Validierung

SAGSK

Vielschreiber
Hallo Wir haben ein europäisches Patent, wo fast zeitgleich die Jahresgebühr sowie die Regel 71 (3) anstanden.Wir haben die JG, welche im Mai fällig wurde, bereits im März gezahlt. Ende Mai wurde nun das Patent erteilt.War es nun richtig die JG so früh einzuzahlen oder bekommen wir diese wieder und müssen die jetzt national einzahlen?Finde das ein wenig kompliziert und würde mich über Antworten freuen!Viele Grüße
 
Hi!Wenn der Tag der Veröffentlichung der Erteilung vor dem Tag liegt, an dem die JG fällig ist (und wenn auch nur ganz knapp), dann bekommt ihr die Jahresgebühr vom EPA automatisch zurück erstattet und müsst die JGs in den einzelnen Ländern zahlen.Wenn die JG am 31. Mai fällig war, und die Veröffentlichung der Erteilung beispielsweise am 15. Mai war, dann ist sie in den Ländern fällig. Es kommt immer darauf an, wann die JG wirklich fällig ist, und nicht wann und ob sie bereits gezahlt wurde.Habt ihr bisher nur die Mitteilung nach R. 71 (3) bekommen (Intention to grant) oder tatsächlich bereits den Erteilungsbeschluss mit dem Veröffentlichungsdatum der Erteilung (Decision to grant)? Das unterste Beispiel passt ganz gut zu dem Fall:https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/guidelines/d/a_x_5_2_4.htmLiebe Grüße
 
Danke für deine Antwort!Wir haben bereits die Decision to Grant sowie die Urkunde erhalten. Die Gebühren haben wir bis jetzt nicht zurück bekommen.Was mich allerdings am meisten verwirrt ist die Frau, die ich vorhin beim EPA angerufen habe. Diese meinte, dass wenn die JG vor der Erteilung gezahlt wurde, dann ist das gültig und dann brauchen wir die JG auch erst wieder für nächstes Jahr national einzahlen. Viele Grüße
 
Ich habe gerade noch mal editiert wenn du dir das letzte Beispiel von dem Link anschaust, den ich noch eingefügt habe, dann steht da explizit:"...ist zurückzuerstatten, falls bereits entrichtet..."Das müsste ja genau zu dem Fall passen. Wir haben in einem ähnlichen Fall die JG auch zurück erhalten, ich kann aber nicht mehr genau sagen, wie lange es gedauert hat bis die Mitteilung mit der Gutschrift einging. Ich würde mich nicht zu 100 % auf die Aussagen dort verlassen, wir haben auch schon mal eine falsche Auskunft erhalten (endete in einer Wiedereinsetzung, da wir von der Richtigkeit ausgegangen sind). Vielleicht könnt ihr noch eine andere Person beim EPA fragen?
 
Ja, ich denke auch, dass wir es eigentlich erstattet bekommen müssten. Ich werde nachher nochmal dort anrufen und hoffen, dass ich diesmal eine bessere Antwort bekomme Vielen Dank für deine Hilfe!
 
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