Fristberechnung Bescheid DPMA

Weicor

Schreiber
Fristberechnung Bescheid DPMA

Hallo,

ich bräuchte Mal Eure Hilfe, ich habe einen Bescheid vom DPMA bekommen mit Datum 16.11.2018. Zur Fristberechnung steht dort: "...innerhalb von einem Monat nach Empfang des Schreibens". Ist Fristende nun der 16.12.2018 (16.11.18 + 1 Monat) oder wird 3 Tage Postweg (16.11.18 + 3T = 19.11.18 + 1 Monat = 19.12.18) unterstellt? Ich meine ich hätte irgendwo etwas von 3 Tage Postweg gelesen, finde aber die Vorschrift nicht mehr.

Vorab bereits vielen Dank für Eure Hilfe, steh voll auf dem Schlauch.

Viele Grüße
 
Re: Fristberechnung Bescheid DPMA

Hallo

Da du bisher noch keine Antwort hierauf bekommen hast werd ich das mal nachholen.

Beispiel:In einem Prüfbescheid des DPMA zu einer Patentanmeldung wird für die Mängelbeseitigung eine Frist von vier Monaten ab Zustellung gesetzt. Fristauslösendes Ereignis ist der "Tag der Zustellung", hier der Eingang des Prüfbescheides, z.B. der 09. April 2018. Die Frist beginnt am folgenden Tag zu, dem 10. April 2018 um 0 Uhr. Die Frist endet am 09. August 2018 um 24 Uhr. Für den Beginn der Frist muss im Ernstfall nachgewiesen werden, wann die Frist ausgelöst wurde, also das Ereignis. Sprich hier die Zustellung. Dies wäre in deinem Fall der Posteingangsstempel.

Ich hoffe ich konnte dir hier helfen. Von einer Frist betreffend 3 Tagen Postlaufzeit habe ich in über 15 Jahren noch nichts gehört. Die Postlaufzeitfristen gibt es im EP Verfahren, dort sind es aber 10 Tage ab Absendedatum.

Viele Grüsse
 
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