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Gast
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Hallo zusammen!Ich hab da mal ne Frage bezüglich der 10-Tage-Regel im EPÜ:Und zwar haben wir eine Aufgabe bekommen, in der ein Prüfungsbescheid innerhalb von 4 Monaten beantwortet werden musste. Der PB wurde am 26.01.2006 ausgestellt. Frage: Wann ist Fristbeginn?Unser Lehrer meinte es wäre der 05.02.2006.Ich habe das mit ner Arbeitskollegin und unserem angehenden Patantanwalt diskutiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass es der 06.02.2006 um 0 Uhr sein müsste.Laut EPÜ ist Fristbeginn der Tag, der auf den Tag folgt, an dem das Ereignis eingetreten ist. Das Ereignis tritt ja gemäß der 10 Tage Regel am 05.02.2006 ein. Dementsprechend müsste der Fristbeginn doch dann am 06.02., 0 Uhr sein, oder?Unseren Lehrer können wir nicht fragen, da er selbst nicht viel davon versteht...Vielleicht könnt ihr mir helfen und, falls Fristbeginn tatsächlich der 05.02 ist, mir dies auch begründen?!Vielen Dank im Voraus!