Fristen EPÜ

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Hallo zusammen!Ich hab da mal ne Frage bezüglich der 10-Tage-Regel im EPÜ:Und zwar haben wir eine Aufgabe bekommen, in der ein Prüfungsbescheid innerhalb von 4 Monaten beantwortet werden musste. Der PB wurde am 26.01.2006 ausgestellt. Frage: Wann ist Fristbeginn?Unser Lehrer meinte es wäre der 05.02.2006.Ich habe das mit ner Arbeitskollegin und unserem angehenden Patantanwalt diskutiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass es der 06.02.2006 um 0 Uhr sein müsste.Laut EPÜ ist Fristbeginn der Tag, der auf den Tag folgt, an dem das Ereignis eingetreten ist. Das Ereignis tritt ja gemäß der 10 Tage Regel am 05.02.2006 ein. Dementsprechend müsste der Fristbeginn doch dann am 06.02., 0 Uhr sein, oder?Unseren Lehrer können wir nicht fragen, da er selbst nicht viel davon versteht...Vielleicht könnt ihr mir helfen und, falls Fristbeginn tatsächlich der 05.02 ist, mir dies auch begründen?!Vielen Dank im Voraus!
 
Es ist der 5. Man rechnet ERST die zehn Tage dazu, dann die Monate. Wenn der Bescheid am 26. ankommt ab dem 27. Tag - 27Tag - 28Tag - 29Tag - 30Tag - 31. JanuarTag - 1. FebruarTag - 2. FebruarTag - 3. FebruarTag - 4. Februar10. Tag - 5. FebruarIch komme nur auf dem 6. Februar, wenn man denkt dass der Januar 30 Tage hat.
 
Hallo!Ich kann mich Ghetto Gangz voll und ganz anschließen. Genau so hab ich es in der Schule (München) gelernt und auch in der Praxis wurde es mir so beigebracht.Quen
 
Ich steh grad erst kurz vor der Prüfung, also keine professionelle Antwort erwarten. Hab grad mal meine Unterlagen (Berufsschule München) rausgekramt und da haben wir auch eine ähnliche Frage gekriegt und auch nicht den nächsten Tag 0 Uhr genommen. Die Frage war so:Innerhalb welcher Frist sind die Handlungen von R. 71(3) EPÜ vorzunehmen, Bescheid vom 14.01.08Fristbeginn: Art. 119 EPÜ, Regel 126 EPÜ - 24.01.08 (14.01. + 10 Tage)Fristende: Regel 131 EPÜ - 24.05.08 (Samstag)+ evtl. Regel 134 EPÜ - 26.05.08 (Montag)Das mit dem nächsten Tag 0 Uhr haben wir irgendwie immer nur in National gemacht mit den BGB Fristen... no idea. Vielleicht hat ja jemand noch mehr Ahnung ;)
 
Das die 10-Tage Frist am 05.02 abläuft ist mir auch klar, aber es heißt ja, das Fristbeginn der Tag ist, der auf den Tag FOLGT an dem das Ereignis eingetreten ist. Das EPA geht ja davon aus, dass uns das Schriftstück erst am 10. Tag zugeht, somit wäre an diesem Tag ja das EReignis und Fristbeginn wäre demzufolge der Tag darauf, also der 06.02. um 0 Uhr. Versteht jemand wie ich das meine?Wenn Fristbeginn tatsächlich der 05.02 um 0 Uhr wäre, müsste Fristende doch eigentlich der 04.02 um 24 Uhr sein, oder nicht? Es würde uns also ein Tag fehlen...Anders wäre es, wenn die 10-Tage Regel eine Beginnfrist wäre...Ist sie das?Bin schon selbst ganz verwirrt...
 
Alles klar, ja, wenn es um den Beginn geht dann stimmt der 6. Februar 0.00 Uhr.
 
Ah, biste die sicher? Hab jetzt auch bald Prüfung und wär ja blöd um die Punkte, auch wenns nicht viele sind...Dann sprech ich unseren Lehrer nochmal drauf an, mal sehen was er noch dazu sagt :)
 
Der Tag nach dem Ereignis ist doch bereits mit eingerechnet!Wenn am 26.01. der Bescheid verschickt wird, fängt man mit der 10-Tage-Fiktion am 27.01. an zu rechnen - also am Tag NACH dem Ereignis.Der EPÜ-Regel ist genüge getan.Somit ist Fristbeginn auch tatsächlich der 05.02. (nämlich: 27.01. - also Tag nach Ereignis - plus zehn Tage)! Wenn man jetzt behauptet, es wäre der 06.02., dann würde man "den Tag nach dem Ereignis" doppelt vergeben!
 
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