Hallo an alle, die 2016 in die Abschlussprüfung gehen,für die Zwischenprüfung haben wir von der Kammer einen guten Zettel bekommen, auf dem sämtliche Themengebiete stehen, die in der Prüfung drankommen konnten.Ich hatte die Hoffnung, dass es für die Abschlussprüfung auch so eine Übersicht gibt. Ein Anruf bei der Kammer hat leider ergeben, dass uns kein solcher Zettel zur Verfügung gestellt wird und Frau Horlitz hat mir auch klar und bestimmt zu Verstehen gegeben, dass Sie mir auch in anderer Form keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen wird. Im Dezember werden wir wohl die Abschlussprüfung aus 2015 erhalten, aber mehr wird es nicht geben.Ich hoffe ja sehr, dass wir beide nur aneinander vorbeigeredet haben und uns schlussendlich doch ein wenig genauer gesagt wird, was denn nun eigentlich drankommen könnte. Aber ich trau mich jetzt nicht nochmal anzurufen.Mir geht es weniger um den gewerblichen Rechtsschutz. Sondern um die anderen Fächer. Im "Das Patentsekretariat" steht, dass die Inhalte der Abschlussprüfung gleich sind mit denen der Prüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte. Mit Ausnahme der jeweiligen Fachkunde. An unserer Berufsschule in Frankfurt wird die Rechtsanwalts-Fachkunde aber nicht klar abgetrennt. So dass wir im Prinzip wirklich alles lernen müssen, da wir nicht erkennen können, was jetzt alles ausschließlich zur "Rechtsanwalts-Fachkunde" gehört und was nicht.Unter den Schülerinnen wird gemunkelt, dass z. B. Strafrecht, RVG und beispielsweise das Verfassen einer Klageschrift nicht in der PaFa-Abschlussprüfung drankommen werden. Das macht ja inhaltlich auch Sinn. Aber diese Infos, die man "in der Schule auf dem Gang" so munkelt, wurden noch von keiner offiziellen Stelle (Kammer/Schule) bestätigt.Mein nächster Schritt wird sein, die Abteilungsleiterin unserer Schule anzusprechen, ob sie nicht doch weiß, was jetzt genau mit "Rechtsanwaltsfachkunde" gemeint ist, bzw. fragen, ob sie nochmal bei der Kammer nachhaken kann.Wenn ich etwas rausfinde, werde ich es Euch hier mitteilen. Aber ich freue mich natürlich auch sehr, wenn hier schon jemand anderes sein Wissen bezüglich der Abschlussprüfung mit uns teilen könnte!Eine weitere Infomation habe ich auch von inoffizieller Seite von einer Arbeitskollegin. Ihrer Ansicht nach wird in der Abschlussprüfung nicht das gleiche gefragt wie in der Zwischenprüfung, so dass man Geschäftsfähigkeit etc. nicht nochmal en detail wiederholen muss in der persönlichen Prüfungsvorbereitung. Falls hierzu auch jemand etwas offizielleres sagen könnte, würde ich mich auch sehr freuen.Vielen Dank schon mal im Voraus!Kristin BörgerDarmstadt