Hallo Zusammen!
Wie wahrscheinlich viele von Euch, habe ich auch die "Einladung" zur Zwischenprüfung 2018 erhalten. Da es ja nun die neue Verordnung gibt, frage ich mich, da als Inhalte nicht wirklich was zum Gewerblichen Rechtsschutz steht, ob nun nur Inhalte des vermittelten Lernstoffs der Berufsschule in der Zwischenprüfung abgefragt werden und nicht direkt der gewerbliche Rechtsschutz bspw. nationales Recht (wie nach der alten Verordnung) abgefragt wird. Leider ist es etwas schwierig für mich an Informationen zu kommen, da niemand wirklich bescheid weiß ...
Ich würde mich über Antworten freuen! LG
Wie wahrscheinlich viele von Euch, habe ich auch die "Einladung" zur Zwischenprüfung 2018 erhalten. Da es ja nun die neue Verordnung gibt, frage ich mich, da als Inhalte nicht wirklich was zum Gewerblichen Rechtsschutz steht, ob nun nur Inhalte des vermittelten Lernstoffs der Berufsschule in der Zwischenprüfung abgefragt werden und nicht direkt der gewerbliche Rechtsschutz bspw. nationales Recht (wie nach der alten Verordnung) abgefragt wird. Leider ist es etwas schwierig für mich an Informationen zu kommen, da niemand wirklich bescheid weiß ...
Ich würde mich über Antworten freuen! LG