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Hallo alle zusammen,
ich habe ein EP-Patent dessen Erteilung am 28.08.2019 veröffentlicht wurde. Anmeldetag war der 19.02.2013. Nun ist die Jahresgebühr im Februar 2020 fällig. Ich war bisher immer der Meinung, daß die JG nach Erteilung an die nationalen Ämter zu zahlen sind. Nun sagte mir jemand, daß die JG innerhalb eines Patentjahres noch an das EPA zu zahlen sei. Ich bin irritiert! Was stimmt?
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
ich habe ein EP-Patent dessen Erteilung am 28.08.2019 veröffentlicht wurde. Anmeldetag war der 19.02.2013. Nun ist die Jahresgebühr im Februar 2020 fällig. Ich war bisher immer der Meinung, daß die JG nach Erteilung an die nationalen Ämter zu zahlen sind. Nun sagte mir jemand, daß die JG innerhalb eines Patentjahres noch an das EPA zu zahlen sei. Ich bin irritiert! Was stimmt?
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!