Jahresgebühren EPA

Novelline

Schreiber
Hallo alle zusammen,

ich habe ein EP-Patent dessen Erteilung am 28.08.2019 veröffentlicht wurde. Anmeldetag war der 19.02.2013. Nun ist die Jahresgebühr im Februar 2020 fällig. Ich war bisher immer der Meinung, daß die JG nach Erteilung an die nationalen Ämter zu zahlen sind. Nun sagte mir jemand, daß die JG innerhalb eines Patentjahres noch an das EPA zu zahlen sei. Ich bin irritiert! Was stimmt?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
 
Ohne Gewähr!

Art. 86(2) Die Verpflichtung zur Zahlung von Jahresgebühren endet mit der Zahlung der Jahresgebühr, die für das Jahr fällig ist, in dem der Hinweis auf die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt bekannt gemacht wird.

In Deinem Fall wurde der Hinweis auf Erteilung des europäischen Patents am 28.08.2019 veröffentlicht, also im 6. (Patent-)Jahr (20.2.2019 bis 19.2.2020). Ich nehme mal an, dass die 6. Jahresgebühr schon im Februar 2019 gezahlt wurde. Also müsste die 7. Jahresgebühr dann an die nationalen Ämter zu zahlen sein.

Rechenbeispiel vom EPA (ganz unten auf der Seite):


Grüße

SabiKu
 
Hallo Novelline,
der Hinweis und die Berechnung von SabiKu sind völlig korrekt.
Ich habe nur überlegt, wie es zur Verwirrung kommen konnte, bzw. was dieser "Jemand" gemeint haben könnte. Die Jahresgebühren werden ja im Voraus bezahlt und ein Patentjahr ist das Jahr ab dem Anmeldetag bis zum gleichen Tag ein Jahr später (also nicht das Kalenderjahr). Das heißt, die Jahresgebühren für das Jahr, in dem die Anmeldung erteilt wurde, wurden also ans EPA bezahlt, während dann die nächste Jahresgebühr nach der Erteilung eben an die nationalen Ämter bezahlt werden.
Liebe Grüße
Brigitte
 
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