Ich habe mal ne Frage, komme mit den Jahresgebühren in Hong Kong nich so wirklich klar.Also, wir haben ein EP-Patent (erteilt 2005, angemeldet 2002) auf HK erstrecken lassen. Die Veröffentlichung in HK (also request for publication oder so) war am 27.1.2006 und mittlerweile haben wir auch bescheid, dass das Patent in HK erteilt ist und wir Urkunde bekommen.Ab wann muss ich jetzt Jahresgebühren zahlen?? Ab dem 4. Jahr (also nach Ende des 3. ) - gezählt von wann? Von EP-Erteilungsdatum oder publication in HK? Oder ganz anders?Irgendwie hat da keiner so wirklich dem Durchblick......Danke schonma!