Jahresgebühren in HK

Piper78

Vielschreiber
Ich habe mal ne Frage, komme mit den Jahresgebühren in Hong Kong nich so wirklich klar.Also, wir haben ein EP-Patent (erteilt 2005, angemeldet 2002) auf HK erstrecken lassen. Die Veröffentlichung in HK (also request for publication oder so) war am 27.1.2006 und mittlerweile haben wir auch bescheid, dass das Patent in HK erteilt ist und wir Urkunde bekommen.Ab wann muss ich jetzt Jahresgebühren zahlen?? Ab dem 4. Jahr (also nach Ende des 3. ) - gezählt von wann? Von EP-Erteilungsdatum oder publication in HK? Oder ganz anders?Irgendwie hat da keiner so wirklich dem Durchblick......Danke schonma!
 
Das Thema „Jahresgebühren in Hongkong“ ist immer wieder interessant. Und es gibt über die Berechnung unterschiedliche Meinungen/Vermutungen.Meines Wissens läuft es in Hongkong folgendermaßen:Standard-Patente in Hongkong sind möglich durch Ausdehnung über erteilte Patente in CN, GB oder EP mit Benennung GB.Laufzeit: 20 Jahre ab Anmeldung des Patents in CN/GB/EP mit GBFälligkeitstag: Anmeldetag des Patents in CN/GB/EP mit GB, aber erst 3 Jahre nach ErteilungErste Fälligkeit: JG04 = Erteilungsdatum + 3 Jahre, nächster AnmeldetagBeispiel: AT=20.03.1997, ET=12.12.2000 -> JG04=20.03.2004Und noch ein Zusatz für Patent-Anmeldungen:Gesetzesänderung am 27.06.1997: Seit diesem Datum sind für Patentanmeldungen Aufrechterhaltungsgebühren zu zahlen, solange der Antrag auf Eintragung/Erteilung ("request of reg./grant") noch nicht gestellt ist. Die Fälligkeit wird folgendermaßen berechnet: Datum "Veröff. request of record" + 5 Jahre, nächster Anmeldetag
 
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