mündliche Abschlussprüfung

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Fast-PAFA

Guest
Hallo Zusammen, die schriftliche Abschlussprüfung habe ich hinter mir.. jetzt steht die mündliche an.. Kann mir jemand, der diese Prüfung schon hinter sich hat sagen, mit was für Fragen ich rechnen muss? Danke im VorrausLG
 
Halllöchen,denke, dass in der mündlichen Fragen eher allgemeine Frage gestellt werden, deren Antwort man als Pafa wohl aus dem FF kennen sollte...weiß es aber selbst nicht, bin nämlich auch jemand, der die Mündliche erst diesen Sommer absolvieren darf...Aber ne andere Frage, weiß jemand, wohin die Ergebnisse der Schriftlichen gehen? Bekomme ich die nach Hause, oder bekommt mein Chef die, wie bei der Zwischenprüfung?
 
Hallo zusammen, so wie ich es immer wieder gehört habe, werden in der mündlichen Prüfung gerne Fristen abgefragt, die sollte man also größtenteils im Kopf haben. Ansonsten wird noch im Fach Recht geprüft, ob und was in AWL oder dergleichen geprüft wird, weiß ich leider nicht. Es kann aber für Recht denke ich nicht schaden, wenn man sich bspw. auf sein "Lieblingsthema" vorbereitet, da man wohl auch die Chance hat, erstmal von sich aus etwas zu erzählen zu einem Thema, bevor man die ganze Zeit nur mit Fragen zerpflückt wird. Die Ergebnisse gehen soweit ich weiß an den Ausbilder, also den Chef.
 
Zitat: Hallo Zusammen, die schriftliche Abschlussprüfung habe ich hinter mir.. jetzt steht die mündliche an.. Kann mir jemand, der diese Prüfung schon hinter sich hat sagen, mit was für Fragen ich rechnen muss? Danke im VorrausLGZitat: Hallo Zusammen, die schriftliche Abschlussprüfung habe ich hinter mir.. jetzt steht die mündliche an.. Kann mir jemand, der diese Prüfung schon hinter sich hat sagen, mit was für Fragen ich rechnen muss? Danke im VorrausLGhey,zunächst mal wegen der ergebnisse: muss man die nicht in münchen erfragen? also bei der kammer anrufen.. ja in recht und in awl werden wir hier auch geprüft.. denke auch, dass das mit dem lieblingsthema sinn macht.. fristen... jaaa.. das sind sooo viele.. aber wird mir wohl nicht anderes übrig bleiben als alle auswendig zu lernen.. naja ich mein, die meisten kennt man ja wirklich aus der praxis.. LG
 
Ja, man kann die Ergebnisse wohl auch als Prüfling selber bei der Kammer erfragen. Da die Ergebnisse 14 Tage vor der mündlichen Prüfung dort spätestens vorliegen müssen (zwecks Einladung für Ergängzungsprüfung etc.) kann man dort mal nett nachfragen, dürfte denke ich kein Problem sein. Wir haben zumindest den Tipp bekommen, dass wir es 2 Wochen vor der mündlichen Prüfung einmal versuchen können...Ansonsten bekommt man ja die Einladung zur mündlichen Prüfung zugeschickt, bzw. der Chef. Ob da aber Ergebnisse von der schriftlichen schon draufstehen, weiß ich leider nicht.
 
Sollte man in eine Ergänzungsprüfung müssen, bekommt man doch von der Kammer frühzeitig Bescheid. Melden die sich nicht, kann man davon ausgehen, dass man die schriftliche Prüfung bestanden hat.. @ AndiWo machst du deine Prüfung?
 
Melden tut sich die Kammer so oder so. Aber wenn man (also der Chef) direkt die Einladung zur mündlichen Prüfung bekommt (ist bei uns am 17. oder 18. Juni), kann man davon ausgehen, dass man alles bestanden hat. Ich mach meine Prüfung in NRW, in Düsseldorf.
 
*lach* wie klein die Welt doch ist ;) soviele männliche PaFas mit meinem Namen die dieses Jahr ihre AP in Düsseldorf machen wirds ja auch net geben ;) naja also ich hab das alles zumindest so verstanden als unser lieber Herr Prüfungsvorsitzender das gesagt hat.. Kann die erste Juniwoche kaum noch abwarten bis wir mal bei der Kammer anrufen können ...
 
genau :)nina hat schon bei der kammer angerufen.. die haben danngesagt, dass die ergebnisse frühestens nächsten freitag da sind, aber wahrscheinlicher erst den montag darauf.. ist also noch nen bisschen zeit :)was lernst du denn so für die mündliche? warst du schon fleißig?
 
Montag erst? Das find ich aber mal gar nicht gut...Kanns kaum noch aushalten und durchlebe schon seit Wochen die schlimmsten Albträume....Können die sich nicht auch mal ein wenig beeilen und sich an die 2-Wochen-Frist halten?
 
Montag erst? Das find ich aber mal gar nicht gut...Kanns kaum noch aushalten und durchlebe schon seit Wochen die schlimmsten Albträume....Können die sich nicht auch mal ein wenig beeilen und sich an die 2-Wochen-Frist halten?
 
Ja genau, soviel zu den 14 Tagen wovon immer alle geredet haben ;) Gelernt hab ich ehrlich gesagt für die mündliche Prüfung noch gar nicht wirklich viel. Werde auch nur schauen, dass die Fristen auswendig sitzen und mir noch mal das Patentsekretariat durchlesen. Das muss eigentlich reichen ... Was habt ihr denn bis jetzt schon gelernt?
 
Hab mit der Arbeitskollegin gesprochen, die hatte 2005 Abschlussprüfung. Sie hat mir gesagt, dass es ganz sicher nicht nur um Fristen geht, nur Fristen lernen reicht also nicht (ist wohl auch nicht zu schaffen alle zu können, oder?)Ansonsten eigentlich alles, nur nicht zu tiefgründig, weil die das wohl auch nicht verlangen (haben ja auch kein Gesetz zum nachschauen...)
 
Ich denke auch nicht, dass wir alle Fristen auswendig können müssen. Aber die wichtigsten sollte man halt schon können. Wär etwas komisch wenn man dasteht und kennt net mal die Prüfungsantragsfrist für ne deutsche Patentanmeldung ;) Aber jede einzelne Frist kann man gar nicht im Kopf behalten ... Ansonsten ist es denke ich wie Du sagst, ein guter Überblick über GWR ist schon ganz gut für die mündliche Prüfung .. naja werd mich mal überraschen lassen ... vielleicht gibt es ja hier noch jemand, der einen kleinen Erfahrungsbericht zur mündlichen Prüfung hat? ;)
 
Oh mann.. jetzt werd ich wieder nervös :) so richtig gelernt habe ich nämlich auch noch nicht. Aber Fristen und Gebühren werd ich dann auch nochmal versuchen in mein Köpfchen zu bekommen.. die meisten kennt man ja auch aus der Kanzlei. Sobald ich was anderes von der Kammer bezüglich der Noten weiss, gebe ich Bescheid :)
 
Hallo ihr Lieben,ich sitze hier auch schon auf heißen Kohlen bezüglich der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen. Für die mündliche Prüfung habe ich auch noch nicht wirklich geübt. Also sei beruhigt Iris. Du bist nicht die Einzige ;)Worüber wir gefragt werden kann ich mir auch nicht vorstellen. Die beiden anderen Mädels hier im Büro, die 2005 ihre Prüfung gemacht haben, haben eine "gekürzte" Version der mündlichen Prüfung gemacht. Deshalb können die mir nicht sagen, was in der Prüfung so abgefragt wird. Ich bin auf jeden Fall schon mega nervös und habe etwas Schiss, dass ich am 17. da sitze und nichts sagen kann.Habe ich das eigentlich richtig gelesen? Wir dürfen die Gesetzestexte nicht mit in die Mündliche nehmen? Liebe GrüßeIna
 
neee also ich glaub auch nicht das wir die texte mit reinnehmen dürfen! du kannst da ja nicht erstmal anfangen zu suchen , wenn die dir ne frage stellen :)
 
Hmm...uns haben sie gesagt, dass wir die Gesetze auf keinen Fall mitbringen dürfen (mitbringen schon, nur nicht reinschauen). Macht ja auch keinen Sinn eigentlich....Dafür stellen Sie aber auch keine tiefgründigen Fragen, sondern eher Fragen, die man wohl als PaFa beantworten können sollte; wie zum Beispiel:Wer darf ein Patent/GBM, EP ... anmeldenVertreter?Rechtsmittel gegen Entscheidungen/BeschlüsseWas ist einzureichen...Ganz wichtig sind Fristen, davon sollte man besonders die im Kopf haben, die man direkt bei der Empfangsbescheinigung eines Schutzrechts notieren muss:-Anmeldegebühr-Prio-Erfinderbenennung-bei PCT 16 Mon., 19 Mon., 20 Mon. ....sowas halt....Dafür braucht man doch eigentlich kein Gesetz, oder? Und §§ wollen die auch nicht hören...Das ist jetzt nur ne Einschätzung von mir, teilt jemand meine Meinung?
 
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