Patentanwalt macht in eigener Sache MB - Kosten abrechnen?

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Mandy

Guest
Hallo,ich arbeite bei einem Patentanwalt. Nun habe ich folgenden Fall:Der Mandant zahlt nicht. Wir beantragen daraufhin einen Mahnbescheid. Wie sieht es nun mit den Kosten hierfür aus? Kann der Patentanwalt genauso wie der normale Rechtsanwalt seine eigenen Kosten nach RVG abrechnen? (ein normaler Unternehmer beispielsweise kann, wenn er in eigener Sache einen MB macht, seine Kosten ja auch nicht abrechnen). Bleibt das Recht, die eigenen Kosten abzurechnen also den normalen Rechtsanwälten vorbehalten oder kann auch der Patentanwalt nach RVG seine Kosten abrechnen? (also z. B. die 0,3 Gebühr im Zwangsvollstreckungsverfahren)?Vielen Dank vorab!Mandy
 
Hallo Mandy,da ein PA nur in einem in der Patentanwaltsordnung definierten Rechtsbereich tätig sein darf, in den eben nicht die Beratungs- oder Vertretungsbefugnis in Mahnverfahren fällt, glaube ich nicht, dass der PA die eigenen Kosten ansetzen darf. Beim RA ist dies anders. Vielleicht hättet ihr einfach einen befreundeten RA unterschreiben lassen sollen.Aber glauben heißt ja nicht wissen ;-). Falls meine Annahme nicht stimmt, lass es mich bitte wissen ...Pafa-line
 
hi mandy,ich würd mich auf jeden fall mal mit einem befreundeten RA in Verbindung setzen der kann dir da sicher besser helfen. Hattet ihr ein Datum für die Zahlung festgesetzt? Wenn ja, gehe ich davon aus, dass ers schon dürfte... obwohl wir treten den mandanten auch nur in den hintern und die müssen dann halt die offenen rechnungen zahlen... hmmm grübel grübel und studier... aber dein cheffe müsste dass doch eig am besten wissen oder? frag doch mal den?
 
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