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Mandy
Guest
Hallo,ich arbeite bei einem Patentanwalt. Nun habe ich folgenden Faller Mandant zahlt nicht. Wir beantragen daraufhin einen Mahnbescheid. Wie sieht es nun mit den Kosten hierfür aus? Kann der Patentanwalt genauso wie der normale Rechtsanwalt seine eigenen Kosten nach RVG abrechnen? (ein normaler Unternehmer beispielsweise kann, wenn er in eigener Sache einen MB macht, seine Kosten ja auch nicht abrechnen). Bleibt das Recht, die eigenen Kosten abzurechnen also den normalen Rechtsanwälten vorbehalten oder kann auch der Patentanwalt nach RVG seine Kosten abrechnen? (also z. B. die 0,3 Gebühr im Zwangsvollstreckungsverfahren)?Vielen Dank vorab!Mandy