In Vorbereitung auf die Abschlussprüfung beantworte ich gerade all die schönen Fragen aus dem Leitfaden. Ein sehr unbefriedigendes Unterfangen! :-( 1.) Zum Beispiel wird im Kapitel Kosten gefragt, wer Schuldner der Gerichtskosten ist (Frage 11). In der vorgegebenen Antwort wird geschrieben: "Schuldner ist derjenige, der das Verfahren in der Instanz beantragt hat" und auf § 49 GKG verwiesen. Dieser Paragraph hat aber mit Verfahren in Bezug auf den Versorgungsausgleich zu tun, nichts mit der gestellten Frage. Welcher Paragraph wäre denn nun der richtige??? Das Gleiche bei Frage 17 d, auch hier wird auf § 49 GKG verwiesen. 2.) Dann haben wir in der Berufsschule gelernt, dass bei einer Klageerhebung nach RVG eine Geschäftsgebühr 1,3 erhoben werden kann und die Verfahrensgebühr sich dann um 0,65 reduziert. In der Antwort auf Frage 18 (Abrechnung eines Mandats in einem Gebrauchsmusterverletzungsprozess) wird aber nur eine Verfahrens- und eine Termingebühr, keine Geschäftsgebühr erhoben. Was stimmt denn nun?? 3.) Wie berechne ich denn eigentlich die Gebühren, wenn der Streitwert über 500.000,- liegt. Die Tabelle in Anlage 2 RVG und GKG geht ja nur bis zu diesem Wert. In den Fragen (und im real life) ist aber der Streitwert oft jenseits der Millionengrenze. Hat jemand den Durchblick?